Betroffene in Studien und Öffentlichkeit anerkennen

Ein Statement zur Forschungsfrage von Polizeigewalt in Thüringen

 

Auf Grundlage der weltweiten Proteste nach dem grausamen Mord an George Floyd durch einen Polizisten, wird auch hierzulande das Problem Rassismus und Polizeigewalt in den Fokus genommen. Nun wurden in Thüringen Rufe nach einer Studie zu Polizeigewalt im Bundesland laut. Den Grundsatz dieser Forderung unterstützen die Organisationen Blau-Gelb-Weiße Hilfe und Rote Hilfe Jena jedoch nur, solange sie unabhängig ist und insbesondere Betroffene von Polizeigewalt sichtbar macht. Dabei darf der Begriff Polizeigewalt nicht auf physische Verletzungen begrenzt werden. Vielmehr muss hier auch Machtmissbrauch, Diskriminierung, psychische Gewalt und Marginalisierung in den Blick genommen werden.

In den vergangenen Monaten wurde regelmäßig massives Fehlverhalten von Polizist*innen (vgl. Weimar, Arnstadt, Jena) öffentlich. Eine Studie zum Thema Polizeigewalt in Thüringen würde einen wichtigen Schritt zur Auseinandersetzung mit polizeilichem Machtmissbrauch darstellen. Um eine unabhängige Forschung und die Bereitschaft von Betroffenen sich zu äußern zu gewährleisten, ist es undenkbar, eine*n wie von Polizeigewerkschaftler Kai Christ geforderte*n einsatzerfahrene*n Polizist*in in der Leitung der Forschungsgruppe zu platzieren. Diese Forderung konterkariert vielmehr eine unabhängige wissenschaftliche Auseinandersetzung und ermöglicht erneut den Eingriff der Polizei in eine Aufdeckung interner Missstände. Ein derartiges Vorgehen bewirkt eine Verschränkung von Forschung und Strafverfolgung, was Personen die bereits schlechte Erfahrungen im Umgang mit der Polizei gemacht oder etwa keinen Aufenthaltstitel haben, wohl eher entmutigt sich zu äußern. Der Aussagegehalt einer Forschungsarbeit ist darüber hinaus in jedem Fall von einem sauberen und unverzerrten Aufbau der jeweiligen Studie abhängig. Die eingangs erwähnte Kernforderung von Herrn Christ, die ggf. bereits vor und während der Durchführung eine Einmischung der zu untersuchenden Struktur in die populationsbezogene Datenerhebung vorsieht, widerspricht dabei jeglicher statistischer Vernunft. Die in einer solchen Praxis gewonnen Daten sind dann in jedem Fall fraglich und möglicherweise für das weitere Vorgehen unbrauchbar.          

Eine Studie zum Thema Polizeigewalt soll Betroffenenperspektiven sichtbar machen und Opfer von Polizeigewalt eine Stimme geben. Sie ist dementsprechend unabhängig von erstrebten und möglichen Veränderungen innerhalb des Polizeiapparates. Vielmehr zeigt sie strukturelle Probleme auf. Wenn die Thüringer Polizei ein ernsthaftes Interesse an der Aufdeckung und Auseinandersetzung mit Fehlern im eigenen Apparat hat, sollte sie sich auch ohne personelle Beteiligung am Forschungsteam auf eine solche Studie einlassen. Weitergehend liegt es in den Händen des Innenministeriums und der Thüringer Polizei Studienergebnisse zu reflektieren und notwendige Veränderungen daraus abzuleiten. In der Vergangenheit konnte eine ernsthafte Auseinandersetzung mit bereits durchgeführten Studien, wie etwa die von der Opferberatung ezra 2014 herausgegebene Studie „Die haben uns nicht ernst genommen. Eine Studie zu Erfahrungen von Betroffenen rechter Gewalt mit der Polizei“, nicht beobachtet werden.

Innenminister Maier benennt Rassismus nicht als Problem der Thüringer Polizei, sondern schiebt ihn in eine
rechte Ecke. Damit verwehrt er sich struktureller Kritik an der Institution Polizei und folgt einer Logik der zahlreichen „Einzelfälle“. Die Praxis des Racial Profiling ist jedoch polizeiliche Realität und wir seit Jahren von verschiedensten Institutionen und Betroffenen benannt. Ein Zwischenbericht der Studie „Rechtswidrige Polizeigewalt“ der Ruhr-Universität Bochum zu illegaler Polizeigewalt in Deutschland zeigt zudem deutlich, dass Gewalt durch Beamt*innen kein Einzelphänomen ist. Es wird aktuell von ca. 12.000 Fällen pro Jahr innerhalb Deutschlands ausgegangen in die etwa 24.000 Polizist*innen verwickelt sind. Von den ca. 2000 angezeigten Verfahren gegen rund 4.000 Polizist*innen werden 97% bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Anzahl rechtskräftiger Verurteilungen in darauffolgenden Gerichtsverfahren ist verschwindend gering. Das hier ein Problem vorliegt, sieht auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty, welche bereits seit Jahren eine Kennzeichnungspflicht aller Polizist*innen sowie unabhängige Beschwerdestellen fordert.

Die in Thüringen gewonnen Daten sind in jedem Fall in den Kontext der gesamtdeutschen Studien zum Thema Polizeigewalt zu setzen. Die aktuellen Ermittlungsfälle bezüglich des Heimspiels des FC Carl Zeiss Jena gegen den TSV 1860 München scheinen sich in die Ergebnisse des Zwischenberichts einzureihen. Über 30 Augenzeug*innen beschrieben in Gedächtnisprotokollen polizeiliche Gewalt. Von fünf eröffneten Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen wurden vier eingestellt. Unklar ist, ob im letzten Verfahren gegen „unbekannt“ überhaupt noch ein*e Beamte*r namentlich ermittelt wird. In den Schilderungen wird auch von rassistischen, sexistischen und homophoben Aussagen von Beamt*innen berichtet. Eine selbstkritische Positionierung durch die Thüringer Polizei oder das Innenministerium bleibt bisher aus. Vielmehr wird Kritik ignoriert, umgangen oder auf Einzelfälle projiziert.

Die Blau-Gelb-Weiße Hilfe und die Rote Hilfe Jena befürworten eine Studie zu Polizeigewalt in Thüringen solange sie unabhängig ist und insbesondere davon betroffene Personen, die aufgrund von Angst vor weiteren Repressionen ihre Stimme meist nicht öffentlich erheben, in den Blick nimmt. Die Organisationen werden das Thema Polizeigewalt und entsprechende Studienvorhaben weiter im Fokus behalten. Wichtig erscheint für einen möglichen Zusammenschluss mehrerer Organisationen, Perspektiven von massiv von Polizeigewalt betroffenen Personengruppen zu vereinen – Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sich in emanzipatorischen politischen Kontexten bewegen oder regelmäßig Fußballspiele besuchen.

 

Blau-Gelb-Weiße Hilfe & Rote Hilfe Jena | 18. Juni 2020

 

 

 

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