Gegenwart und Zukunft einer Polizeibeschwerdestelle für Thüringen

Vor wenigen Wochen publizierten verschiedene Medien den Vorstoß des Thüringer Innenministers Georg Maier (SPD), eine unabhängige Behörde für Polizeibeschwerden zu schaffen. Damit trifft der Minister den Zahn der Zeit, schließlich befürworten nach einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap 60 Prozent der Deutschen eine solche Behörde. In sechs Bundesländern (darunter auch Thüringen) gibt es bereits Beschwerdestellen, von denen jedoch nur drei als unabhängig angesehen werden können, da sie direkt dem jeweiligen Landtag unterstehen. Die drei restlichen Beschwerdestellen sind entweder der Staatskanzlei oder dem entsprechenden Innenministerium untergeordnet, womit die Neutralität der Beschwerdestellen mindestens in Frage gestellt werden kann. Ein weiteres Problem: Die Beschwerdestellen können lediglich Akten einsehen und Stellungnahmen einfordern. Die Kompetenz, eigene Ermittlungen zu führen, fehlt. Dies soll sich laut Maier in Thüringen bald ändern, was von der Opposition um CDU, FDP und AfD kritisch gesehen wird. So ist beispielsweise für CDU-Innenexperte Raymond Walk die Thüringer Beschwerdestelle im Innenministerium „gut aufgehoben“.

Bei der im ersten Absatz beschriebenen Beschwerdestelle handelt es sich um die sogenannte „Polizeivertrauensstelle“, welche mittlerweile auf eine dreijährige Historie zurückblicken kann (https://www.mdr.de/thueringen/thueringen-polizeivertrauensstelle-100.html). Diese liest sich mit rund 600 Beschwerden in 1.338 Anfragen (Stand Dezember 2020) und lustigen Anekdoten von Hausfrauen, die sie kontaktieren, wenig sachlich. Wie deren Weiterentwicklung in Thüringen aussehen kann, skizziert Georg Maier wie folgt: Wichtig sei eine Institution, die sowohl eine Anlaufstelle für Bürger*innen darstellt, als auch eigene Ermittlungen anstellen kann. Eine wichtige dritte Säule ist die Unabhängigkeit der Behörde. Weder als Anhängsel der Landespolizeidirektion noch des Innenministeriums ausgeschrieben, kann diese Behörde unserer Einschätzung nach als autark angesehen werden.

Im Bundestag wurde zuletzt am 18. Juni 2020 über eine unabhängige Beschwerdestelle auf Bundesebene, beziehungsweise eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n des Bundes, sowie strukturellen Rassismus bei der Polizei, etwa im Zuge der Black Lives Matter, eine Debatte geführt. Entsprechende Anträge auf eine unabhängige Beschwerdestelle wurden von verschiedenen Seiten abgelehnt, unter anderem mit Verweis darauf, dass es den Antragsstellern darum ginge, einen generellen Rassismus-Verdacht gegenüber der Polizei zu erheben (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-bundespolizeibeauftragtengesetz-701094). Eine weiterführende Auseinandersetzung ist auch in unserem Statement zur Forschungsfrage von Polizeigewalt in Thüringen nachzulesen. Diese kurzsichtige Betrachtungsweise widerspricht Expert*innenmeinungen des Europarats und deren ehemaligen Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg, die betonen, dass „ein unabhängiges und effektives Polizei-Beschwerdesystem von fundamentaler Bedeutung für einen demokratischen und rechenschaftspflichtigen Polizeidienst ist.“ Auch Hammarbergs Nachfolger Nils Muižnieks fordert einen vollständig unabhängigen Beschwerdemechanismus, welcher diverse Kriterien zu erfüllen hat. Ein umfangreiches Positionspapier von Amnesty International zur Situation in Deutschland findet ihr hier: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-03/Amnesty-Positionspapier-unabhaengige%20Untersuchungsmechanismen-21.11.2018.pdf. Das Ignorieren internationaler Expertenmeinungen durch konservative Parteien im Sinne nicht-existenzieller Fehlerkultur ist unserer Meinung nach höchst fragwürdig und zeigt, dass verschiedenen Entscheidungsträgern Korpsgeist und „die harte Hand“ wichtiger ist als demokratische Prozesse und Aufarbeitung. Für eine starke Demokratie ist das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtstaat fundamental. Eine Institution wie eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle stärkt dieses Vertrauen und belebt das demokratische Verständnis der Menschen.

Nicht zuletzt der internationale Vergleich zeigt die Progressivität einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle. In Belgien, Dänemark, England, Wales, Nordirland und Schottland existieren bereits ein Kontrollausschuss respektive eine unabhängige Beschwerdestelle. Die verschiedenen Konzepte der Institutionen liefern bereits breitgefächerte Ergebnisse, eine genauere Analyse findet ihr beispielsweise hier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Analyse_Unabhaengige_Polizeibeschwerdestellen.pdf.

Speziell die dänische unabhängige Polizeibeschwerdebehörde, welche im Januar 2012 ihre Arbeit aufnahm, lohnt eine genauere Betrachtung. Die Institution vereint sowohl die Aufgabe einer Beschwerdestelle und somit als Schnittpunkt zur Zivilbevölkerung, als auch die Ermittlungs- und eine Schlichtfunktion. Während der Ermittlungen ist die Polizei zur Amtshilfe verpflichtet, muss also Informationen und Akten an die Beschwerdestelle weiterleiten. Im strafrechtlichen Bereich stehen der Behörde zudem alle Ermittlungsbefugnisse zu. Sie setzt sich aus 34 Experten zusammen, darunter zwölf Ermittler*innen und zwölf Jurist*innen. Im Falle einer Beschwerde wird in der Regel der Sachverhalt geprüft, bevor die Behörde entweder entscheidet, dass der Verdacht einer Straftat besteht und die Staatsanwaltschaft informiert wird, die Beschwerde beanstandet wird oder eine Mediation empfohlen wird. Im Falle der Prüfung einer Straftat ermittelt die Beschwerdebehörde selbst und übergibt abschließend die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Sollte diese keine Anklage erheben, können sowohl Beschwerdestelle als auch Betroffene Einspruch einlegen. Zudem wird die Behörde informiert, falls Anzeigen wegen polizeilichen Fehlverhaltens bei der Polizei selbst aufgenommen werden.

Die dänische Behörde könnte und sollte Vorbild für Deutschland sein. Ein Paradigmenwechsel der polizeilichen Fehlerkultur ist hierzulande absolut notwendig, was auch aktuelle Beispiele belegen. Verwiesen sei an dieser Stelle auf die Kolleg*innen der Fanhilfe Hannover: http://fanhilfehannover.blogspot.com/2021/02/erfolg-eines-mitglieds-der-fanhilfe.html. Ein weiterer regionaler Fall aus dem blau-gelb-weißen Weimar, welcher aktuell in überregionalen Medien Beachtung findet, bestätigt die These. Im nachfolgenden Videobeitrag wird das Thema Polizeibeschwerdestelle in Thüringen und Deutschland beleuchtet: https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-491016.html.

Eine polizeiparteiliche Beschwerdestelle ohne Bürgernähe und den notwendigen scharfen, kritisch prüfenden Blick auf polizeiliches Handeln und entsprechende Ermittlungs- und Handlungsspielräume bleibt Symbolpolitik und trägt, schlimmer noch, dazu bei, das Ausmaß rechtswidriger polizeilicher Übergriffe zu verschleiern. Wir fordern und unterstützen aus den genannten Gründen eine konsequente, wissenschaftliche Auseinandersetzung der Politik mit dieser Thematik. Schluss mit Bagatellisierung oder gar Negierung von Polizeigewalt und der pauschalen Leugnung struktureller Faktoren! Um das Vertrauen der Zivilbevölkerung in rechtsstaatliche Prozesse und unsere Demokratie zu stärken, bräuchte es in einem ersten Schritt mindestens eine bürgernahe und kritische Institution, die einem Kontrollauftrag nachgeht, unabhängig arbeitet und eigene Ermittlungsbefugnisse hat.