Gerichtsurteil: Von der Stadt Jena verhängte Hausverbote sind rechtswidrig!

Das Landgericht Gera hat in seinem Urteil vom 07.10.2025 (Verfahren der FCC Spielbetriebs GmbH gegen die Stadt Jena) entschieden, dass die Stadt Jena nicht befugt ist, für Spieltage Hausverbote für das Ernst-Abbe-Sportfeld auszusprechen. Der Grund: Das Hausrecht liegt an diesen Tagen vertraglich allein bei der FCC Spielbetriebs GmbH.

Bei dem Urteil handelt es sich um eine Entscheidung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, das die Rechtslage vorläufig klärt, bis im späteren Hauptverfahren endgültig entschieden wird. Dennoch kann die aktuelle Entscheidung als richtungsweisend für den Ausgang des Hauptverfahrens angesehen werden.

Weitreichende Folgen für bereits erlassene Hausverbote?

Obwohl das Urteil die bereits bestehenden Hausverbote nicht unmittelbar aufhebt, hat die Klärung der Hausrechtsfrage weitreichende Konsequenzen. Wenn das Hausrecht, wie vom Gericht festgestellt, ausschließlich beim Verein liegt, hätten die Verbote von der Stadt gar nicht erst erlassen werden dürfen. Sie wären demnach rechtswidrig. Ein Verstoß gegen diese Hausverbote könnte somit auch nicht als Hausfriedensbruch strafbar sein. Zwar könnte ein Strafrichter die Rechtslage anders bewerten als die zuständige Zivilkammer des Landgerichts, die Entscheidung ist jedoch ein gewichtiger Anhaltspunkt.

Das Prozessverhalten der Stadt Jena wirft Fragen auf

Das Verhalten der Stadt Jena, allen voran das des sogenannten „Sicherheitsbürgermeisters“ Benjamin Koppe, spricht Bände. Laut Presseberichten kündigte Koppe bereits in der mündlichen Verhandlung an, im Falle einer Niederlage Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Diese Niederlage ist nun Realität. Zwar stehen Rechtsmittel selbstverständlich jedem Verfahrensbeteiligten zu. Die frühzeitige Ankündigung zeigt jedoch, dass der sogenannte „Sicherheitsbürgermeister“ hier mittlerweile einen persönlichen Kampf zu führen scheint. Offenbar geht es ihm nicht darum, die Rechtslage von einer neutralen Stelle bewerten zu lassen und das Ergebnis zu akzeptieren.

Andernfalls müsste er jetzt die Reißleine ziehen, die Hausverbote zurücknehmen und sich öffentlich für die rechtswidrigen Freiheitseinschränkungen entschuldigen. Stattdessen will er um jeden Preis Recht bekommen und sich notfalls – egal wie schlecht die Aussichten sind – durch die Instanzen klagen, um seine Maßnahmen zu rechtfertigen.

Befremdlich erscheint in diesem Zusammenhang auch der von der OTZ am 02.10.2025 berichtete Einfluss von Andreas Kuhn (Geschäftsführer der Stadionbetreibergesellschaft) und Thomas Wehling (Leiter Landespolizeiinspektion Jena) auf die Entscheidung, Rechtsmittel einzulegen. Man darf gespannt sein, welche Erklärung Herr Koppe in den kommenden Tagen dafür liefert, warum in städtischen Verwaltungsangelegenheiten unbeteiligte Akteure bei der Verschwendung öffentlicher Gelder maßgeblich und direkt vor Ort mitentscheiden dürfen.

Den teilweise eigenartigen Anschuldigungen von Benjamin Koppe gegenüber dem legitimen Vorgehen des FC Carl Zeiss Jena steht übrigens die sachliche Analyse und Begründung von Patrick Widera, dem Geschäftsführer des FCC, in der offiziellen Pressemitteilung des Clubs gegenüber. Einmal mehr wird hier eine unheilige Allianz und eine Mobilisierung gegen den FCC als Institution und dessen Fanszene deutlich, die jeglicher sachlichen Grundlage entbehrt.

Wenn Herr Koppe diesen Kampf weiterhin so persönlich führen möchte, sollte er konsequent sein und im Falle einer endgültigen juristischen Niederlage zurücktreten. Nichts anderes kann die Folge sein, wenn sich ein lokaler Verwaltungspolitiker aus persönlichem Geltungsdrang und autoritärem Gehabe derart blamiert und Rechtsstreitigkeiten mit öffentlichen Geldern durch alle Instanzen treibt, nur um seine rechtswidrigen Hausverbote nachträglich zu legitimieren.

Wir fordern:
Hausverbote zurücknehmen! Koppe entlassen! Stadt-Paranoia beenden!