Mehr Polizei! Strafrecht ab 12 Jahren!: Was die AfD fordert und was von diesem Populismus zu halten ist

Vor einigen Wochen bekamen viele Thüringer Haushalte ungewollt Post von der Partei Alternative für Deutschland (kurz: AfD). „Blauer Mut – Die Zeitung für Thüringen“ hieß die acht Seiten umfassende Fraktionszeitschrift der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, die in einer Auflage von 800.000 Stück in ganz Thüringen kostenfrei verteilt wurde. Im Oktober 2020 erschien die 4. Ausgabe, um welche es im nachfolgenden Blogbeitrag geht. Bereits kurz nach der Verteilung dieser Zeitung sprachen wir uns als Blau-Gelb-Weiße Hilfe (kurz: BGWH) symbolisch mit einem Foto, das wir auf unseren Social Media-Kanälen veröffentlichten, gegen die Verteilung aus. Die Zeitung landete sprichwörtlich in der Tonne.

Nun könnten wir es dabei belassen und einfach nur kurz erwähnen, dass wir die Positionen der AfD schlicht und ergreifend nicht teilen, beziehungsweise sich in der AfD politische Ansichten finden lassen, die unseren Vereinsgrundsätzen konträr entgegenstehen – Stichwort Rechtsextremismus. Das wäre jedoch zu kurz gegriffen, schließlich greift die Zeitung „Blauer Mut“ in ihrer 4. Ausgabe auf Seite 4 zwei Themen auf, die uns als Fußballfans und damit als BGWH direkt betreffen. Einerseits wird unter der Überschrift „Fehlendes Polizeipersonal“ die Einstellung neuer Polizeikräfte gefordert. Andererseits verkündet der Text unter der Überschrift „Strafmündigkeit ab zwölf Jahren!“ eben genau das, was die Überschrift vermuten lässt: Kinder sollen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gerichtlich bestraft werden können. Diesen beiden Punkten möchten wir uns nachfolgend widmen und diese widerlegen. Dabei werden wir nicht zwangsläufig einen Fußballzusammenhang herstellen, verweisen jedoch darauf, dass die Punkte neben dem gesamtgesellschaftlichen Kontext gerne auf fußballbezogene Bereiche übertragen werden können.

Beginnen möchten wir mit der Forderung nach mehr Personal für die Thüringer Polizei. Solche Forderungen sind gewiss nichts Neues. In den letzten Jahren tat sich hier insbesondere der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (kurz: DPolG), Rainer Wendt, hervor. Viele Polizeistellen seien deutschlandweit unterbesetzt, es mangele an Personal, Straftaten könnten nicht aufgeklärt werden, viele Polizist*innen würden Überstunden ableisten – solche Argumentationen kennen wir zur Genüge.

Ein spezifischer Blick auf das Bundesland Thüringen hingegen ist neu. „Von 7776 Dienstposten sind gerade einmal 6764 tatsächlich besetzt!“, klagt Ringo Mühlmann, der Autor des entsprechenden Artikels. Rund 100 Dienstposten würden in jeder Behörde fehlen, so Mühlmann weiter. Woher er diese Zahlen nimmt, verrät er nicht. Fakt ist für ihn nur: „Dieser Entwicklung [fehlende Stellen bei der Polizei] gilt es nun einen Riegel vorzuschieben. Die Landesregierung muss hier endlich ernsthaft umdenken.“ Kurzum: Neue und mehr Polizist*innen braucht Thüringen, das steht für Mühlmann fest.

Weitere Zahlen außer den oben genannten, die diese Forderungen rechtfertigen würden, nennt Mühlmann nicht. Die Forderung nach mehr Personal für die Polizei enthält im Unterton immer die Behauptung, dass es mehr Arbeit für die Polizei gebe und das aktuelle Personal dafür nicht ausreichend sei. Um aus Mühlmanns Sicht berechtigt mehr Personal zu fordern, müsste etwa die Anzahl der Strafanzeigen in den vergangenen Jahren gestiegen sein, wohingegen die Quote der aufgeklärten Straftaten deutlich sinken sollte. Einzig: Das passiert(e) nicht und lässt sich ganz einfach durch polizeieigene (!) Statistiken belegen. Die aktuelle „Polizeiliche Kriminalstatistik“ für das Jahr 2019 verzeichnet seit 2016 einen deutlichen Rückgang an erfassten Fällen: Waren dies 2016 noch 149.226 Straftaten, wurden 2019 nur noch 129.301 Straftaten registriert. Im Vergleich zum Vorjahr 2018 (143.158 Straftaten) ist dies sogar ein Rückgang um 9,7 Prozent! Die Aufklärungsquote der Straftaten schwankt dabei über die letzten fünf Jahre marginal und bewegt sich im Bereich zwischen 61 Prozent und 66 Prozent. Mehr Personal, obwohl augenscheinlich laut eigener Statistik weniger Arbeit zu leisten ist? Diese Forderung klingt absurd.

Es ist daher hilfreich, sich anzuschauen, wer diesen Artikel publiziert hat. Autor Ringo Mühlmann ist seinerseits für die AfD Mitglied des Thüringer Landtags. Der 45-Jährige Mühlmann, geboren in Pößneck, ist allerdings nicht nur politisch tätig, sondern übt zudem einen weiteren Beruf aus: Er ist, welch Wunder, Polizist. Genauer: Er leitet seit 2016 als Polizei-Pressesprecher die Pressearbeit des Landeskriminalamtes Thüringen. Ein „Rainer Wendt light“ also. Dies führt uns gleich drei Punkte deutlich vor Augen:

1.) Mühlmann, der Polizei-Pressesprecher des Landes Thüringens, fordert mehr Personal, weil dadurch mehr Geld für die Polizei ausgegeben wird und sein Arbeitsplatz sowie weitere Arbeitsplätze gesichert werden. Dieses Kalkül ist, zusätzlich zum damit einhergehenden Stimmenfang von Wähler*innenstimmen in bürgerlichen und rechten Kreisen, ein wirtschaftliches. Mehr Geld für die Polizei bedeutet allerdings Einsparungen an anderer Stelle, worauf wir gleich noch genauer eingehen werden.

2.) Mit Mühlmanns Forderung einher geht der Wunsch nach mehr Kontrolle und mehr Macht. Repressive Maßnahmen können ausgedehnt, Gängelungen von „(politisch) unliebsamen Gruppen“ (beispielsweise Fußballfans oder alternative Projekte) können intensiviert werden.

3.) Die Thüringer Polizei und die Landtagsfraktion der AfD sind enger miteinander verwoben, als viele Leute glauben. Wenn ein Polizist im Namen der AfD mehr Personal fordert, bedeutet dies, sofern seinen Forderungen entsprochen wird, langfristig, dass die AfD verstärkt einen größer werdenden Polizeiapparat kontrollieren kann, wenn einer ihrer Landtagsabgeordneten dort eine wichtige öffentliche Funktion innehat. Jene AfD, deren Thüringer Fraktionsvorsitzender Björn Höcke ist und die ohnehin als (deutlich) „rechter“ gilt als andere Landesverbände. Dies ist eine gefährliche Entwicklung, die zukünftig verstärkt beobachtet werden muss.

In ein ähnliches Horn bläst der Artikel „Strafmündigkeit ab zwölf Jahren!“ von Robert Sesselmann. Einleitend verweist Sesselmann auf einen Vorfall Ende April 2020 in Auma, wo ein 13-jähriger Jugendliche eine 42-jährige Frau vergewaltigte. „Bereits vor Jahren warnte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) vor der Zunahme von Delikten unter Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und daher nicht strafmündig sind. Die Lösung wäre, das Mindestalter der Strafmündigkeit auf das vollendete zwölfte Lebensjahr herabzusetzen“, so Sesselmann weiter.

Wenngleich Sesselmann damit nicht ausdrücklich fordert, etwa 13-Jährige direkt in den Knast zu stecken, so wirkt diese Argumentation doch reichlich paradox. Einerseits, weil direkt neben dem Artikel mehr Personal für die Polizei gefordert und die aktuell anstehende Arbeit als „zu viel“ gebrandmarkt wird. Weniger würde diese Arbeit sicher nicht werden, wenn nun auch noch Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren strafrechtlich verfolgt würden. Andererseits, weil die Herabsatzung der Strafmündigkeit auf das vollendete zwölfte Lebensjahr als „die Lösung“ dargestellt wird. Alternativen? Fehlanzeige. Besonders grotesk mutet bei Sesselmanns Argumentation übrigens der Rekurs auf §55 des Reichsstrafgesetzbuchs des Deutschen Reichs aus dem Jahre 1871 an, welches festlegt, „dass die Strafmündigkeit mit Vollendung des zwölften Lebensjahres beginnt.“

Zahlen nennt Sesselmann, wie schon Mühlmann im oben besprochenen Artikel, nicht. Er lässt einzig verlauten: „Die Kriminalitätsstatistik belegt, dass nicht strafmündige Täter immer gewaltbereiter und rücksichtsloser werden.“ Zahlen? Eine Quelle, die das belegt? Sesselmann nennt nichts dergleichen. Denn wie auch Mühlmann verschweigt er diese aus einem guten Grund. Sicherlich sind die Adjektive „gewaltbereiter“ und „rücksichtsloser“ statistisch nur schwer messbar, die absolute Fallzahl ist es hingegen schon. Auch an dieser Stelle lohnt sich ein Blick in die „Polizeiliche Kriminalstatistik“ aus dem Jahr 2019. Von den 48.816 ermittelten Tatverdächtigen aus dem Jahr 2019 waren 1.777 Kinder – exakt 200 weniger als im Jahr 2018.

Da wir im Zusammenhang mit der Forderung nach mehr Personal bei der Polizei bereits erwähnt haben, dass die absoluten Zahlen an Straftaten insgesamt in Thüringen seit 2016 rückläufig sind und dementsprechend auch die Zahlen für die ermittelten Tatverdächtigen zurückgehen (2016: 60.003 Personen; 2019: 48.816 Personen), müssen wir uns zudem noch den prozentualen Anteil von Kindern unter den ermittelten Tatverdächtigen anschauen. Machen wir es kurz: Dieser bewegt sich seit 2015 konstant zwischen 3,3 Prozent und 3,6 Prozent – es ändert sich also seit Jahren (fast) nichts. Von einer Verschlimmerung der Lage kann keinesfalls gesprochen werden. Sesselmanns Forderung, Kinder strafrechtlich zu bestraften, um diesen „klarzumachen, wo die Grenzen […] liegen“, ist somit reine PR. Es soll suggeriert werden, dass immer mehr Kinder zu Straftäter*innen werden, wenn man nicht früh genug eingreift. Einzig: So ist es nicht. Erneut widerlegt die polizeieigene Statistik die Forderungen des „Blauer Mut“ und damit der AfD.

Auch bei Robert Sesselmann lohnt sich ein genauerer Blick darauf, wer das eigentlich ist. Wie Ringo Mühlmann ist Sesselmann seit 2019 Abgeordneter der AfD im Thüringer Landtag. Sesselmann kommt gebürtig aus Sonneberg, wo er aktuell als Inhaber einer Anwaltskanzlei arbeitet. Er würde also, da er unter anderem in den Gebieten Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig ist, finanziell davon profitieren, wenn das Strafrecht um zwei Jahre herabgesetzt werden würde. Mehr jugendliche Straftäter*innen bedeuten letztendlich mehr Arbeit – und damit mehr Einnahmen – für einen Anwalt, wie Sesselmann es eben ist.

Dementsprechend klammert Sesselmann bewusst pädagogische Ansätze zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus. Sozialarbeiter*innen kommen in seiner Lösung des „Problems“ nicht vor. Auch die eigenen Eltern oder andere, nahestehende Bezugspersonen spielen im Umgang mit Fehlverhalten keine Rolle. Bestrafung ist für Sesselmann das Einzige, was hilft. Nur: Wer würde, beispielsweise als Eltern, lieber die Polizei rufen, anstatt mit dem eigenen Kind über dessen Verhalten zu sprechen? Etwaige Fragen danach, warum Kinder im jungen Alter straffällig werden – Gründe dafür gibt es in einer unsolidarischen, finanziell sehr gespalteten Gesellschaft zur Genüge –, werden völlig außer Acht gelassen, pädagogische Interventionen ebenso. Wenn man bedenkt, dass, im schlimmsten Fall, zukünftig Grundschüler*innen Bekanntschaft mit Gerichtsprozessen und/oder der JVA machen, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Gerade beim Besuch eines Fußballspiels kann es beispielsweise schnell passieren, dass ein Jugendlicher, der gerade mit 12 Jahren seine ersten Schritte in der Fankurve macht, sich plötzlich unverschuldet in einem Polizeikessel wiederfindet, seine Personalien abgeben muss und eine Anzeige bekommt, etwa wegen Landfriedensbruchs. Wir alle wissen, wie schnell sowas gehen kann. Und versuch dann mal, deine Unschuld zu beweisen, gerade als unerfahrener 12-Jähriger.

Deutlich zielführender wäre stattdessen aus Sicht der BGWH, Geld in infrastrukturelle Maßnahmen im pädagogischen Bereich zu stecken, anstatt neues Personal für die Polizei einzustellen oder das Alter für die Strafmündigkeit herabzusetzen. Institutionen wie das Jenaer Fanprojekt, welches nicht umsonst vor wenigen Tagen das Qualitätssiegel des DFB erhalten hat, müssen gestärkt und ausgebaut werden. Publizistisch im „Blauer Mut“-Stil gesprochen: Ein*e Sozialarbeiter*in kann im vertrauensvollen, freundlichen, aufgeschlossenen und hilfsbereiten Umgang mit Jugendlichen mehr erreichen als unzählige Polizeibeamt*innen in Uniform mit Helm auf dem Kopf und Knüppel in der Hand. Dies erzeugt nur Ablehnung und verfestigt das „Feindbild Polizei“.

Mit einem gesamtgesellschaftlichen Blick wäre es zudem ratsam, nicht mehr Personal bei der Polizei einzustellen. Dies führt einzig zu mehr repressiven Maßnahmen und Kontrollen, von denen – dies beobachten wir als BGWH bereits seit längerer Zeit nicht nur im Fußballkontext – gerade in Jena insbesondere Jugendliche betroffen sind. Nicht selten fahren bereits jetzt an einem normalen Sonntagabend im 5-Minuten-Takt Streifenwagen der Polizei durch das Jenaer Stadtgebiet und kontrollieren dabei gezielt Minderjährige. Zu viel Arbeit scheinen die Beamt*innen also nicht zu haben, eher wirkt es so, als seien sie nicht genügend ausgelastet. Die Kriminalisierung von Jugendlichen wird dabei bewusst von der Polizei gesteuert, um mehr Arbeitsplätze rechtfertigen zu können.

Was dabei nicht bedacht wird: Beispielsweise in der Jenaer Innenstadt fehlt den Jugendlichen ein sozialpädagogischer Anlaufpunkt, der ihnen einen Rückzugsraum bietet und sie – bildlich gesprochen – von der Straße wegholt. Hierfür sollte Geld ausgegeben werden, damit Jugendliche Perspektiven bekommen und sich sozialpädagogisch geschultes Personal um sie kümmern kann. Jugendliche haben Ängste, Wünsche, Hoffnungen und sind auf der Suche nach Identität sowie ihrem Platz im Leben. Dabei helfen können sozialpädagogische Einrichtungen wie etwa Jugendhäuser oder eben das Fanprojekt, pures Draufhauen der Polizei und Konflikte mit dem Gesetz ab dem vollendeten 12. Lebensjahr hingegen nicht! Es sollte nicht vergessen werden, dass sich Jugendliche, insbesondere Kinder, in einer Entwicklungsphase befinden, die – dafür kann man gerne unterschiedlichste wissenschaftliche Autor*innen wie Piaget oder Kohlberg konsultieren – erst ab etwa dem 21. Lebensjahr abgeschlossen ist.

Wir als BGWH hoffen, hinreichend gezeigt zu haben, dass die Forderungen der Autoren Ringo Mühlmann und Robert Sesselmann (und damit der AfD) nicht nur unbegründet, sondern schlichtweg falsch sind. Sie schüren Ängste, die sich statistisch nicht belegen lassen. Stattdessen wird eine Ausweitung der Macht des Polizei- und Gesetzapparates gefordert, wobei sozialpädagogische Ansätze völlig außer Acht gelassen werden. Einzig die politische (und wirtschaftliche) Machterweiterung für die AfD und die Einzelpersonen Mühlmann und Sesselmann stehen im Vordergrund. Dies konnten wir nicht unkommentiert lassen. Denn wenn selbst eine polizeieigene Statistik diesen Aussagen widerspricht, ist die Sache für uns klar.

Da wir als BGWH seriös arbeiten, möchten wir abschließend noch unsere Quellen angeben, auf denen der vorliegende Blogbeitrag beruht. Für die Inhalte dieser Links übernehmen wir selbstredend keine Haftung.

– „Polizeiliche Kriminalstatistik“ aus dem Jahr 2019 für das Bundesland Thüringen: https://innen.thueringen.de/fileadmin/th3/polizei/Statistiken/200319_pks_2019.pdf. Zuletzt aufgerufen am 08. Dezember 2020.

– „Blauer Mut – Die Zeitung für Thüringen“ (Onlineausgabe; entspricht der Printausgabe): https://afd-thl.de/download/17718/.  Zuletzt aufgerufen am 08. Dezember 2020.