Super-Recognizer „augenscheinlich“ ein unbrauchbares Beweismittel

Im Zuge der Strafverfahren aus der Partie des FC Carl Zeiss Jena und der BSG Chemie Leipzig am 30.11.2024 fand nun eine Verhandlung gegen einen FCC-Fan statt, welcher von polizeilichen Super-Recognizern „eindeutig identifiziert wurde“, wie es heißt, und sich des Landfriedensbruchs, schweren Hausfriedensbruchs und der Vermummung schuldig gemacht haben soll. Weitere belastende Beweise lagen gegen den Angeklagten nicht vor und der Fall ging vor das Amtsgericht in Jena.

Die Krux an der Sache: Der Angeklagte war gar nicht bei dem besagten Fußballspiel. Dennoch wurde er von 10 von 14 Super-Recognizern als Tatverdächtiger identifiziert. Super-Recognizer sind Polizist:innen, welche die besondere Fähigkeit besitzen sollen, Personen anhand bestimmter Körpermerkmale wie Augen, Nase, Kinn, Gang oder Statur wiederzuerkennen. Dieser vermeintlichen Superfähigkeit fehlt jedoch eine hinreichende wissenschaftliche Evidenz, was auch den Bundesgerichtshof dazu bewog, die Aussagen und Einschätzungen von Super-Recognizern in Prozessen lediglich als einfache Zeug:innenaussagen zu bewerten und ihren Einschätzungen keine höhere Glaubwürdigkeit beizumessen.

In der Anklageschrift wird die hohe Anzahl der Verletzten herangezogen, um die Schwere der Eskalation und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu belegen – dabei war es vor allem die eskalierende Gewalt seitens der Polizei selbst, welche hinter der Südkurve maßgeblich zahlreiche Verletzte forderte. Die Polizeistrategie bestand zum wiederholten Male darin, durch unverhältnismäßigen körperlichen Zwang und Gewalteskalationen Menschen zu verletzen und mit diesen Verletzungen – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung – die Beschuldigten zusätzlich zu belasten.

Im Widerspruch zur rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung verhängte die Stadt zudem eigenmächtig ein Hausverbot für das Ernst-Abbe-Sportfeld gegenüber dem Angeklagten – allein auf Grundlage des laufenden Ermittlungsverfahrens. Auf den Widerspruch des betroffenen Fans, welcher darauf verwies, dass keine Verurteilung vorliege, wurde entgegnet, dass den städtischen Entscheidungsträgern bereits der Verdacht ausreiche.
Inzwischen gibt es eine klare juristische Einschätzung, dass die Stadt kein Recht auf die Verhängung von Haus- und Stadionverboten hat und damit ihre Kompetenzen weit überschritt. Nicht nur juristisch, sondern auch moralisch ist das einjährige Hausverbot, welches nun fristgemäß in absehbarer Zeit endet, gegenüber – bewiesenermaßen – unschuldigen Fans nicht zu rechtfertigen.

Doch was passierte nun im Nachgang des Spiels auf strafrechtlicher Ebene? Die Staatsanwaltschaft verschickte im August 2025 mehrere Strafbefehle an Fans, darunter auch an den angeblich identifizierten Täter. Der betroffene Fan legte selbstredend Einspruch ein; schließlich befand er sich am betreffenden Spieltag nicht einmal in der Nähe des Stadions. Dass bereits ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren schwerwiegende Konsequenzen sowie zeitliche und finanzielle Belastungen für Betroffene nach sich ziehen kann, spielte für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Rolle, als sie allein aufgrund der Angaben der Super-Recognizer einen Strafbefehl gegen den FCC-Fan erließen.

Aufgrund des Einspruchs gegen den Strafbefehl trafen sich nun Richter:in, Staatsanwält:in, Beschuldigter und Verteidigung zur Verhandlung, bei der von Beginn an allen Beteiligten klar war, dass der verdächtige Fan nicht derjenige ist, der die Straftaten begangen haben soll. Nicht nur, dass der Fan zum Tatzeitpunkt gar nicht im Stadion war – er sah dem Fan auf den Bildern in keiner Weise ähnlich, was auch die Staatsanwaltschaft spätestens dann einräumen musste, als sie den Beschuldigten im Gerichtssaal erblickte. Diese nutzte das entspannte Stelldichein am Jenaer Amtsgericht dafür, in bewährter Exekutivmanier ihre Kompetenzen und Befugnisse zu überschreiten und mittels unbegründeter Anfrage die namentliche Dokumentation der beiden Zuschauer:innen des Prozesses zu fordern – ohne jeden ersichtlichen Grund. Dies kann nur als Provokation gegenüber Fans gewertet werden, welche derartige Prozesse kritisch begleiten. Der Richter gab dem entsprechend nicht statt.

Super-Recognizer besitzen keine erwiesene Evidenz, und Fälle wie dieser zeigen, welche Folgen ein hinterlegtes Foto in der Polizeidatenbank haben kann – allein deshalb, weil man einem anderen Menschen ähnlich sieht oder auch nicht. Rechtshilfen und Fanvereinigungen kritisieren aus diesem Grund seit Jahren die fragwürdige polizeiliche Praxis der Super-Recognizer.