Questions & Answers

Für ein selbstsicheres Auftreten am Spieltag und zum generellen Umgang mit Polizei und Ordnungsbehörden haben wir einige Tipps und Erfahrungen zusammengetragen.

Bei einem Klick auf die Fragen, welche Dich interessieren, öffnen sich die entsprechenden Antworten. Zugunsten kurzer, übersichtlicher Inhalte haben wir uns auf – unseres Erachtens nach – wesentliche Kerninformationen beschränkt. Ausführlicher widmen wir uns den unterschiedlichen Themen in diversen aktuellen und zukünftigen Blogbeiträgen oder im Downloadbereich.

zusammengefasst:

· Achtet aufeinander & unterstützt euch

· Wir empfehlen Dir grundsätzlich, einen Personalausweis/ Lichtbilddokument mit dir zu führen

· Checke den Inhalt deiner Taschen BEVOR du dich auf den Weg zum Stadion machst

· Bei Kontakt mit den Repressionsorganen versuche ruhig & bedacht zu handeln,  dabei hilft auch ein verantwortungsbewusster Alkohol- & Drogenkonsum am Spieltag

Gemeinsam unterwegs. Schon auf dem Weg ins Stadion macht es gemeinsam mehr Spaß. Seid Euch bewusst: Je größer und lauter die Gruppe, desto schneller steht Ihr im Fokus von Polizei und Ordnungsbehörden. Wenn Du mit Menschen, die Du kennst und denen Du grundsätzlich vertraust, unterwegs bist, könnt Ihr Euch auch in möglichen schwierigen Situationen aufeinander verlassen. Nützlich ist es, voneinander Vor- und Nachname sowie die Anschrift und ggf. sogar noch einen Kontakt zum*r Partner*in, ELtern oder anderen nahestehenden Personen zu haben. So könnt Ihr schnell und flexibel reagieren, wenn Ihr Unterstützung für die Person braucht. Vor allem bei Jugendlichen können Absprachen dazu, wer in welcher Situation die Eltern informiert, sinnvoll sein, wenn diese nicht ohnehin über den Stadionbesuch informiert oder immer dabei sind.

Ausweispflicht. Zwar gilt ab einem Alter von 16 Jahren die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, allerdings musst Du kein gültiges Ausweispapier mit Dir führen. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise im Rahmen von Fußballspielen, kann die Polizei allerdings verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführen. Die Angaben aus Deinem Personalausweis solltest Du hier in jedem Fall machen, da ansonsten weitere Maßnahmen zur Feststellung Deiner Identität eingeleitet werden können. Besteht ein Verdacht oder eine „Gefahr“ (das bedeutet nicht, dass Du irgendetwas gemacht haben musst!), kann zur zweifelsfreien Feststellung Deiner Identität sogar eine Fahrt im Streifenwagen zu Deinem Lichtbildausweis nach Hause führen oder eine erkennungsdienstliche Behandlung auf dem Revier durchgeführt werden. Besonders auf Auswärtsfahrten ist ein solches Vorgehen mit größeren Konsequenzen und Risiken für Dich verbunden. Niemand steht plötzlich gern allein vor der Wache in der gegnerischen Stadt. Daher empfehlen wir Dir grundsätzlich, einen Personalausweis oder ein anderes Lichtbilddokument mit Dir zu führen.

Die Taschen voll. Wenn Du Dich dafür entscheidest, einen Ausweis einzupacken, kontrolliere Deine Taschen bei der Gelegenheit nochmal auf Gegenstände, die im Stadion nichts zu suchen haben. Das Angelmesser vom letzten Wochenendausflug kann Dir ähnliche Schwierigkeiten bereiten wie das Päckchen Backpulver, dass Du vorhin noch schnell bei den Eltern für Deinen Sonntagskuchen eingepackt hast. Auch der Mundschutz vom letzten Training wirft eher unnütze Fragen auf.

Cool bleiben. Vielleicht passt Du in ihr Feindbild oder sie haben einen schlechten Tag: Zu oft mussten wir die Erfahrung machen, dass einzelne Polizist*innen oder Sicherheitsdienste besonders provozieren und gezielt zur Eskalation von Situationen beitragen wollen, Allerdings müssen wir nicht über jedes Stöckchen springen, welches uns hingehalten wird. Ruhig bleiben und einen kühlen Kopf in der Situation bewahren verhindert, dass sinnfreie Anstachelungen zum Ziel führen.

Alkohol- und Drogenkonsum. Ein verantwortungsbewusster Konsum trägt dazu bei, angemessen auf sich verändernde Situationen reagieren zu können. Andere sollen sich durchweg auf Dich verlassen können. Umgekehrt sollst auch Du nie in die Situation kommen, die Verantwortung für Leute übernehmen zu müssen, weil sie es selbst nicht mehr können und Dinge auszubaden, die andere eingerührt haben.

zusammengefasst:

· Hausrecht im Ernst-Abbe Sportfeld liegt beim FCC – macht euch mit der Stadionordnung vertraut

· Versucht in unübersichtlichen & emotionalen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren & aufeinander zu achten

· fertigt bitte keine eigenen Foto-/Videoaufnahmen an

FCC rules. Auch wenn das Gelände nicht dem Verein gehört. liegt das Hausrecht beim FCC. Die wesentlichen Punkte der Stadionordnung solltet Ihr grundsätzlich kennen. Aus unserer Sicht trägt beispielsweise das Verbot von der extremen Rechten zuzuordnenden Kleidungsmarken deutlich zur Vermeidung von Auseinandersetzungen unter Fans bei.

Emotionale Atmosphäre. Dass uns die Spiele packen und das Spektrum an manchen Spieltagen von Hochgefühlen bis zu tiefer Trauer reicht, ist auch ein Aspekt, der viele regelmäßig ins Stadion treibt. Allerdings tragen Gefühlschaos, Trauer, Wut und Verzweiflung schnell zu destruktiven Dynamiken bei. Je höher die Emotionalität, desto eher kippen Situationen. In solch sensiblen Momenten müssen wir besonders auf andere und uns selbst Acht geben.

Keine Alleingänge. Da wir miteinander und füreinander einstehen, hat das Verhalten einzelner immer auch Auswirkungen auf alle anderen. Bringe Dich und andere nicht fahrlässig in Schwierigkeiten. Wäge Deine Reaktion immer angemessen für die Situation ab und achte gleichzeitig auf das Handeln der anderen. Auch kleine, von Dir allein geplante Aktionen sind in der Regel wenig sinnvoll. Beispielsweise ist eine langfristig geplante, durchdachte Choreo berechenbar und abgestimmt und birgt damit beinahe keine Risiken für alle.

Keine Fotos. Wenn Ihr in Erinnerungen an den letzten Spieltag schwelgen wollt, schaut auf die einschlägigen Internetseiten und Social-Media-Kanäle des Vereins oder unterschiedlicher Gruppen (eine Auswahl findest Du in unserer rechten Linkliste). Jede*r sollte selbst entscheiden können, auf welchen Bildern er*sie zu sehen ist und wo diese Fotos wem gezeigt werden. Erfahrungsgemäß nutzen die Ermittlungsbehörden liebend gern Foto- und Videomaterial aus der Fanszene und werten veröffentlichte Daten aus oder beschlagnahmen sogar private Handys und Kameras.

zusammengefasst:

  • Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende des FCC:
    • Bei der Spieltagsorga und Sicherheitsbeauftragten laufen die wesentlichen spieltags- und sicherheitsrelevanten Informationen zusammen und werden von ihr koordiniert
    • Die Fanbeauftragten stehen persönlich für Fanbelange am Spieltag zur Verfügung
    • Die vereinseigenen FCC-Ordner*innen sichern wesentliche Bereiche des Stadions ab
  • Die gewerbliche BRU-Security unterstützt die vereinseigenen Organe beispielsweise am Einlass und bei der Absperrung bestimmter Bereiche
  • Die Polizei ist in unterschiedlicher Personenstärke im Stadtgebiet, auf An- und Abreisewegen und im Stadion präsent. Die Landespolizei beschäftigt auch sogenannte „szenekundigen“ Beamt*innen; die Bundespolizei ist mit „fankundigen“ Beamt*innen ähnlich aufgestellt.
  • Die Anwesenheit von Rettungsdienst und Feuerwehr gewährleistet schnelles Handeln in Katastrophen- und Ausnahmesituationen.
  • Das Fanprojekt ist ein Angebot der offenen Jugendarbeit und steht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen am und außerhalb des Spieltags offen

Die Blau-Gelb-Weiße Hilfe ist mit einem Stand an Heimspieltagen vor Ort ansprechbar und zusätzlich heim wie auswärts über das Spieltagstelefon (0163 – 953 49 78) zu erreichen

Während eines Fußballspiels tummeln sich im Ernst-Abbe-Sportfeld neben dem ordinären Fan noch weitere Spezies. Als Fan ist es gut zu wissen, welche Gefahren einerseits lauern und welche Anlaufstellen andererseits für Euch bereitstehen.

Die Mitarbeiter*innen der gewerblichen Security, welche zu den Spieltagen vom Verein vertraglich eingekauft werden, erkennt Ihr nicht etwa an ihren fragwürdigen Tätowierungen oder ihrer Herkunft aus „Feindesland“, sondern in erster Linie an ihren auffällig gelben Jacken mit den drei groß aufgedruckten Buchstaben „B-R-U“. Sie begleiten den Ablauf des Spieltags mit der Durchführung der Einlasskontrollen, der Absicherung des Innenraums oder etwa der generellen Durchsetzung der Hausordnung. Sie unterstützen damit die vereinseigenen Ordner*innen in ihren Aufgaben, welche Ihr hingegen an ihrer Kleidung im FCC-Stil und sichtbar getragenen Ausweisen erkennen könnt.

Die vereinseigenen Ordner*innen zeichnen sich durch eine besondere Identifikation mit dem FCC und seinen Werten aus, sind oftmals bereits langjährige Vereinsmitglieder, teilweise in ehrenamtlicher Tätigkeit und häufig „alte Hasen“ in der Spieltagsbegleitung. Sie sind mit den Abläufen und der Stadionordnung bestens vertraut. Habt Ihr ein Anliegen oder Problem, sind sie definitiv die besseren Ansprechpartner*innen und können Euch direkt bei der Lösung behilflich sein oder Euch mitteilen, wer die passende Ansprechperson für Euch ist und den Kontakt unmittelbar vor Ort herstellen.

An manchen Spieltagen fällt Euch mehr oder weniger Polizeipräsens in mehr oder weniger „kampfbereiter“ Aufmachung und Pose auf. Sie sind allerdings nicht nur in allen Bereichen des Stadions vorzufinden, sondern tummeln sich spieltags im gesamten Stadtgebiet und auf An- und Abreiserouten der (Gäste-)Fans.

Die Anwesenheit der uniformierten Einsatzzüge der Polizei dient ausschließlich der Option hart eingreifen zu können, wenn es die Situation nach deren Einschätzung erfordert. Leider erleben wir in den seltenen Situationen, aus welchen sich ein vermeintlicher Anlass konstruiert, viel zu oft unverhältnismäßig brutales Vorgehen seitens der Polizei. Leichte Verstöße gegen die Stadionordnung sollten eigentlich gut vom vereinseigenen Personal gelöst werden können. Gleichzeitig ist selbstverständlich kein Fan davor geschützt, auch wegen vermeintlichen Kleinigkeiten von der Polizei hart in die Mangel genommen zu werden oder gelegentlichen Schikanen der Beamt*innen zum Opfer zu fallen. Die Polizeibeamt*innen sind keine Ansprechpartner*innen für Eure Fragen, Sorgen und Probleme. Ihr werdet zu speziellen Anliegen zum Spieltag keine soliden Antworten erhalten. Die Beamt*innen haben in der Regel keinen (positiven) Bezug zum Fußballsport; geschweige denn zur Fangemeinde.

Grundsätzlich gilt für jeden Austausch mit allen sogenannten „Sicherheitsorganen“: belastet weder Euch noch andere!

Manche Polizist*innen geben sich bewusst nicht durch eine Uniform oder einen offen getragenen Ausweis zu erkennen. Zu nennen sind hier SKB´s, FKB´s und andere Polizist*innen in Zivilkleidung.

Wenn Zivilpolizist*innen ihren Job „richtig“ machen, sind sie nicht als solche zu erkennen. Oft sind es kleine Indizien, die sie unauthentisch wirken lassen und Euch stutzig machen können. Das muss aber nicht sein! – Sie können auch völlig unauffällig wirken. Zivilpolizist*innen tummeln sich nicht nur bei Fußballspielen, sondern mischen sich auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Fußballbezug unter die Menge. Beachtet bitte, dass es kurioser Weise angewandte Polizeistrategie sein kann, Situationen durch aufwieglerisches Verhalten in zivil bewusst anzuheizen um gezielt zu Eskalationen beizutragen. Bleibt also auch in unübersichtlichen, schwierigen Situationen klar bei Euch und stimmt Euch ausschließlich innerhalb Eurer bekannten Zusammenhänge ab. An dieser Stelle sei kurz auf das bei Demonstrationen übliche Bezugsgruppe-System verwiesen.

Gemeinhin bekannt sind die Gesichter der sogenannten szenekundigen Beamt*innen (SKB´s). Wenn Ihr gerade kein Bild vor Augen habt, lasst sie Euch beim nächsten Spiel von anderen Leuten zeigen! Die SKB´s führen u.a. die Kategorisierung der Fans durch. Sie sollen durch eine realistische Einschätzung der Fanszene des FC Carl Zeiss Jena unter Berücksichtigung und Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten ihren Beitrag zu störungsfreien Abläufen leisten und diese auch in besonderen Spieltagssituationen durch Kommunikation mit allen relevanten Akteur*innen einsetzen. Wir nehmen sie bis dato allerdings nur einseitig darin wahr, sich gern als Zeug*innen in Ermittlungsverfahren gegen die Fanszene anführen zu lassen. Lasst Euch also nicht anquatschen! Es ist ihr Job, Informationen über Einzelpersonen und Zusammenhänge auszuspionieren. Natürlich sind sie dabei stets mega freundlich und fallen nicht mit der Tür ins Haus, sondern versuchen mit Smalltalk in ein Gespräch mit Euch zu plänkeln. Das ist schlichtweg polizeiliche Ermittlungsstrategie. Auch scheinbar belanglose Informationen können in ihren Händen u.U. negative Konsequenzen für die gesamte Fanszene haben. Kein Wort zu den SKB´s!

Die Bundespolizei ist zuständig bei Bahnreisen von und zu Auswärtsspielen. Sogenannte fankundige“ Beamt*innen (FKB´s) sind die Mitarbeitenden der Bundespolizei, welche sich ähnlich den SKB´s thematisch auf Fußballkontexte spezialisiert haben. Sie verfügen vermeintlich über breiteres Wissen zu Fußballszenen und Fankultur im Allgemeinen. Im Gegensatz zu den SKB´s haben sie allerdings kaum Kenntnisse und Einblicke in die jeweils konkrete Szene vor Ort.

Rettungsdienst und Feuerwehr sind bei allen größeren Spielen dabei, um Brandschutz und Notfallversorgung bei Massenveranstaltungen zu gewährleisten.

Eine zentrale Person am Spieltag ist Katja Jarmer, unter anderem unsere Sicherheitsbeauftragte im Verein. Als Spieltagsorga bildet sie die wesentliche Schnittstelle zwischen allen genannten Akteur*innen am Spieltag.

Als unmittelbare Ansprechpartner*innen für Eure Fragen und Belange am Spieltag stehen die Fanbeauftragten vom FCC engagiert und kompetent für Euch bereit. Die ehrenamtlich Tätigen Florian „Flo“ Michaelis, Lisa Schaller und Andreas Wiese sind an ihren sichtbar getragenen Ausweisen erkennbar.

Zu nennen sei zudem noch das Fanprojekt Jena, welches als Einrichtung der offenen Jugendarbeit auch über die Spieltage hinaus speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anlauf- und Informationsstelle sein soll.

Auch die Blau-Gelb-Weiße Hilfe e.V. wird mit einem Stand zu Heimspieltagen vertreten und auch auswärts dabei sein. Zusätzlich sind wir zu allen Spieltagen mehrere Stunden vor Anpfiff bis mehrere Stunden nach Abpfiff über das Spieltagstelefon (0163 – 953 49 78) zu erreichen. Meldet Euch bei uns, sobald Ihr am Spieltag Auseinandersetzungen mit Polizei oder Ordnungsbehörden im oder außerhalb des Stadions beobachtet oder selbst involviert seid. Wir nehmen solche Situationen ernst und werden Euch auch kurzfristig beistehen und situationsangepasst unterstützen.

 

zusammengefasst:

· An-/Abreise findet meist unter ständiger Beobachtung der Cops statt

· gemeinsame Anreise kann vor gegnerischen Fans & Repression schützen

· Jedes Bundesland hat ein eigenes Polizeiaufgabengesetz mit unterschiedlichen polizeilichen Befugnissen – auf unseren Seiten & im Bratwurstdealer findet ihr vor jedem Spiel die wichtigsten Infos

Eine Reise zu einem Auswärtsspiel ist für Fußballfans immer etwas
Besonderes. Anders als bei Heimspielen, wo uns regelmäßig gleiche oder ähnliche
Begebenheiten erwarten, erwarten uns bei Auswärtsspielen wechselnde Situationen
an unterschiedlichen Orten, die Unbekanntes und Neues, aber auch schwierige
Momente für uns parat halten. Oft sind es dabei gar nicht (nur) die Heimfans,
die den FCC-Fans nicht wohlgesonnen sind, sondern wir finden eine
vorurteilsbelastete und feindselige Haltung auch und insbesondere vonseiten der
Polizei und den zuständigen Ordnungsdiensten und lokalen Sicherheitsträgern
vor.

Gästefans wird immer eine besondere Aufmerksamkeit der Sicherheitsorgane
zuteil. Dazu gehört, dass die An- und Abreise unter ständiger Beobachtung und
Steuerung durch die Polizei abläuft und häufig von dieser abgefilmt wird. Auf
der Zugstrecke und auf Bahnhöfen ist die Bundespolizei zuständig. Bei einer
Anreise mit Fanbussen oder dem eigenen PKW kommt es zudem regelmäßig vor, dass
die Polizei alle Auswärtsfans an einem separaten Punkt, etwa einem Parkplatz,
sammelt und von dort zum Stadion begleitet.

Je übersichtlicher eine Situation für die Polizei ist, umso einfacher ist es
für sie, die jeweiligen Fanszenen voneinander zu trennen. Dementsprechend sind „konspirative
Anreisen“ (Anreisen von einzelnen Fans oder Kleingruppen auf eigenständig
gewählten Wegen) nicht gerne gesehen. Es ist schon vorgekommen, dass Fans von
der Polizei noch vor Betreten des Stadions und ohne, dass eine Straftat oder
Ordnungswidrigkeit begangen wurde, wieder nach Hause geschickt wurden. Der
einzige Vorwurf: die Fans seien nicht auf dem von der Polizei vorgeschriebenen
Weg angereist. Dies kann schon zutreffen, wenn man zu dritt mit Freund*innen
vor dem Spiel eine Gaststätte in der Stadt, in der das FCC-Spiel stattfindet,
aufsuchen möchte. Insgesamt wird aber allen FCC-Fans dazu geraten, organisiert
anzureisen, um etwa zu verhindern, in der gegnerischen Stadt Opfer eines Schal-
oder Fahnendiebstahls zu werden.

Zu beachten ist, in welchem Bundesland das Spiel des FCC stattfindet. Alle
16 Bundesländer haben ein eigenes Polizeiaufgabengesetz, in welchem geregelt
ist, was die Polizei darf und was nicht. Außerdem sollten die jeweiligen
Stadionordnungen der Heimvereine beachtet werden, denn diese unterscheiden sich
von Verein zu Verein. Des Weiteren findet vor jedem Spiel eine
Sicherheitskonferenz statt, in welcher festgelegt wird, in welche Risikostufe
das entsprechende Gastspiel des FCC eingestuft wird. Gab es in der Vorsaison
einen Vorfall, ist damit zu rechnen, dass die Maßnahmen vor Ort verschärft
werden sowie mehr Polizist*innen und mehr Ordnungspersonal im Einsatz sind. Zum
Ordnungspersonal ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht selten um Personen
mit Fußball- und/oder politischem Hintergrund handelt und es passieren kann,
dass diese den FCC-Fans nicht wohlgesonnen sind.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Spielen mit einer genauen
Auflistung wichtiger Punkte (Gegebenheiten vor Ort; spezielle Infos für
Gästefans etc.) werden in der Regel vom Fanprojekt Jena und dem Verein über die
Sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram) veröffentlicht. Außerdem
informieren zu den FCC-Heimspielen das Stadionmagazin Anpfiff und das
Spieltagszine Bratwurstdealer der Horda Azzuro über die jeweils nächsten
Auswärtsspiele.

zusammengefasst:

  • 0163 – 953 49 78
  • Das Spieltagstelefon ist für alle Besucher*innen eines Heim- oder Auswärtsspiels am Spieltag erreichbar
  • Es dient der schnellen Informationsübermittlung von repressiven Maßnahmen durch Ordnungsdienste oder durch die Polizei gegen Fans
  • je nach Sachlage und Bedarf sprechen wir uns telefonisch ab oder kommen unverzüglich vor Ort dazu
 
  • benötigte Informationen beim telefonischen Erstkontakt:

(belastet Euch oder andere auch in einem Telefonat mit uns niemals selbst!)

bei einem Vorfall:

bei Ingewahrsamnahme:

bei Nicht-Erreichbarkeit des Spieltagstelefons:

– Name

– Konkrete Ortsangabe

– Anzahl beteiligter Personen

– Art d. Maßnahme; ggf. Tatvorwurf

– Name

– Tatvorwurf

– Anschrift, Bezeichnung der Dienststelle oder Gefangenensammelstelle

– Aktenzeichen

– Zuständige*r Sachbearbeiter*in

– Name

– Rückrufnummer

– ggf. wichtigste Infos vorab

Das Spieltagstelefon steht allen Besucher*innen eines Fußballspiels unseres FC Carl Zeiss Jena zur Verfügung. Eine Mitgliedschaft ist nicht notwendig, um sich bei uns melden zu können und dieselbe Unterstützung vor Ort zu erhalten, wie Mitglieder. Auch Gästefans können sich während ihres Aufenthaltes in Jena bei uns melden. Widerspricht es nicht der Sorge und Pflicht unserer eigenen Fanszene gegenüber, erfahren Gästefans genauso umfassende, ernsthafte Unterstützung.

Das Handy ist an jedem Spieltag unseres FCC erreichbar! Zu Heimspielen ist das Handy in der Regel jeweils zwei Stunden vor Anpfiff und nach Abpfiff geschalten. Zu Auswärtsspielen variiert die Erreichbarkeit in Abhängigkeit der An- und Abreisedauer. Wir schalten das Handy in den meisten Fällen mit Beginn der gesammelten Abfahrt ein und frühestens nach Ankunft in Jena wieder aus.

Nicht nur unmittelbar von repressiven Maßnahmen betroffene Personen können sich bei uns melden. Vor allem auch Leute, die eine solche Situation beobachten, leisten sinnvolle Unterstützung, wenn sie uns sofort darüber informieren. Die betroffene Person oder Gruppe kann sich weiter auf sich konzentrieren, muss nicht darum „kämpfen“ telefonieren zu „dürfen“ und ihr Anruf wird bei den handelnden Diensten oder Beamt*innen nicht als „Provokation“ ausgelegt und behandelt. Zeigt Euch solidarisch und wählt unsere Nummer! Das betrifft im Übrigen auch alle anderen ordnungsdienstlichen und polizeilichen Maßnahmen mit Fußballbezug an Spieltagen im gesamten Stadtgebiet.

Wenn Ihr uns kontaktiert, solltet Ihr bereits die wesentlichsten Informationen parat haben. Das betrifft in aller erster Linie die Benennung des konkreten Ortes des Geschehens. „Im Stadion“ ist zu ungenau, als dass wir uns unmittelbar auf den Weg zu Euch machen könnten. Nutzt beispielsweise die Blockziffern oder andere markante Punkte zur Orientierung. Beschreibt dann die Situation in wenigen Worten, beispielsweise in welcher Art von Maßnahme ihr Euch befindet, was Euch vorgeworfen wird oder, falls ihr nicht direkt betroffen seid, was ihr gerade beobachtet. Die (ungefähre) Zahl der beteiligten Personen ist für uns ebenfalls besonders relevant. Nennt uns bereits am Telefon Euren Namen, aber verzichtet in diesem kurzen Telefonat auf alle Äußerungen, die Euch selbst oder andere belasten könnten. Solltet Ihr in Gewahrsam genommen worden sein und einen Eurer beiden möglichen Anrufe der BGWH widmen, haltet neben Eurem Namen und dem Euch gemachten Tatvorwurf unbedingt Bezeichnung und Anschrift der Dienststelle oder GeSa (Gefangenensammelstelle), das Aktenzeichen zum Vorgang und den Namen des*r zuständigen Sachbearbeiter*in bereit.

Sollte das Telefon einmal besetzt sein, hinterlasst uns eine kurze Info auf der Mailbox mit Eurem Namen, wenigen Infos zum Sachverhalt und – ganz wichtig – einer Nummer für unseren Rückruf.

Dass die Idee eines Spieltagstelefons wirklich funktioniert, liegt auch in Euer aller Verantwortung. Besetzt die Leitung nie mit Nonsens! Für das Funktionieren des Spieltagstelefons mindestens hinderlich oder gar unsinnig sind Anliegen, welche nicht dringlich sind und auch an einem anderen als an einem Spieltag besprochen werden können; ebenso Themen, für welche wir als BGWH schlichtweg nicht verantwortlich sind (wir geben keine Auskunft zu Ticketkäufen, Spielerbiografien oder Bierpreisen). Nutzt die Nummer aber unbedingt immer bei entsprechenden Anliegen! Das können konkret Festsetzungen, Personenkontrollen, Ingewahrsamnahmen oder Ähnliches sein. Auch wenn Ihr bemerkt, dass sich etwas „zusammenbraut“, sind wir dankbar für solche Infos. Also meldet Euch bei uns! Und meldet Euch auch lieber einmal zu viel, als zu wenig!

 

zusammengefasst:

  • Es erfolgt eine Einschätzung der Besucher*innen und der zu erwartenden Anfälligkeit der Spieltagsabläufe für mögliche Störungen
  • Daraus können sich verschiedene Maßnahmen ergeben
  • Die entsprechenden „Sicherheitsberatungen“ finden unter Beteiligung von relevanten Vertreter*innen des Vereins und verschiedener Ordnungs- und Sicherheitseinrichtungen statt

In Vorbereitung auf den Spieltag findet einige Tage zuvor eine sogenannte „Sicherheitsberatung“ statt. Teilnehmende Vertreter*innen kommen vom FCC (mindestens Sicherheitsbeauftragte, Fanbeauftragte), dem Fanprojekt sowie aus diversen „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS), also Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Ordnungsamt der Stadt Jena.  Am Spieltag selbst kann die Runde tagesaktuelle Informationen und Neuerungen in die ursprüngliche Planung einfließen lassen. Wird die Notwendigkeit gesehen sich in einer Halbzeit-Konferenz abzustimmen, findet das unter dem Namen „Kurvengespräch“ statt.

In den Sicherheitsberatungen werden unter anderem Festlegungen zu Sicherheitsmaßnahmen am Spieltag getroffen. Das betrifft beispielsweise die Schärfe der (Einlass-)Kontrollen, die Anzahl von Polizei- und Sicherheitskräften, Materialverbote, den Umgang mit Gästefans, Alkoholverbote, besondere Fanaktionen oder Choreografien oder anderweitig besondere Spieltagssituationen. Die Spiele werden dabei immer individuell bewertet und unterschiedlich eingestuft.

Aber von welcher Gefährdung für wen sprechen wir hier eigentlich?! Es werden Kategorien von „guten“ und „bösen“ Fans konstruiert, die die Fangemeinschaft spalten und weiten Teilen ihrer Anhängerschaft schlichtweg Unrecht tun. Im Rahmen der „Gefährdungseinschätzung“ wird die Zusammensetzung der Besucher*innen in eben solche Kategorien eingeteilt. Deren Zuordnung wiederum unterliegt weitestgehend willkürlichen Einschätzungen. Beispielsweise bedarf es für eine Aufnahme in Datei Gewalttäter Sport nicht etwa eines körperlichen Angriffs einer anderen Person; die Personalienaufnahme im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme („im Kessel sitzen“) ist für die Behörden oft Begründung genug.

Über die Kategorisierung der Fans hinaus wird im Rahmen einer „Gefährdungseinschätzung“ außerdem spekuliert, wie störungsfrei oder störungsanfällig der jeweilige Spieltag voraussichtlich sein wird.

Die Einschätzung dazu, wie viele Polizist*innen am Spieltag im Einsatz sein werden, wird anhand unterschiedlicher Argumente getroffen. Dabei kann die Argumentation nie ganz frei und rein sachlich geführt werden, da polizeipolitische Interessen automatisch immer mitschwingen. Gute Vorgesetzte sorgen für eine stabile Auftragslage, um ihren Arbeitnehmer*innen auch in Zukunft sichere, stabile Jobs bieten zu können. Vielleicht lässt sich auch mehr Personal für gleichbleibende Aufgaben generieren? Solche Eigeninteressen sind in Verhandlungen ebenso logisch, wie das Ordnungsamt solche Runden nutzt, um kommunalpolitische Interessen durchzuboxen. Ausschließlich um den Verein, einen gelungenen Spieltag und angemessenen Ressourceneinsatz geht es in dieser Runde schlussendlich nur den Vertreter*innen des FCC.

Insgesamt sollten Begrifflichkeiten wie „Gefährdungseinschätzung“ oder „Kurvengespräch“ grundlegend überdacht werden, implizieren sie doch, dass der Besuch eines Fußballspiels im Allgemeinen und der Fankurve im Speziellen mit einem diffus geartetem, erhöhten Risiko verbunden und ein Fan per se eine Gefahr für einen gelungenen Fußballtag sei. Das sollte sich niemand von uns annehmen müssen.

 

zusammengefasst:

· Die Goldene Regel: Widerspruch – keine Kooperation – nichts unterschreiben! 

· Identitätsfeststellung: alle Daten die auf dem Personalausweis stehen

· ED-Behandlung: Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke, Fotos & Videos von Gesicht, Gesamterscheinung & körperlichen Merkmalen (z. B. Tätowierungen / Narben) – keine DNA!

· Polizeiliche Durchsuchung: äußerlich abtasten & ggf. ausziehen, alles darüber hinaus (z.B. Genital- & Analuntersuchungen) muss richterlich angeordnet werden!

· Ordnungsdienst: äußerlich abtasten & in Taschen schauen

Es gibt unterschiedliche Kontrollen, die staatliche Stellen wie Polizei und private Ordnungsdienste durchführen dürfen. Wir haben die häufigsten Kontrollformen im Kontext Fußball ausgewählt und das Wichtigste für Euch zusammengetragen:

Die Goldene Regel: Widerspruch – keine Kooperation – nichts unterschreiben!

POLIZEI

Identitätsfeststellung

Die Identitätsfeststellung erfolgt bei nahezu jeder Personenkontrolle. Es muss Euch ein Grund für die Kontrolle genannt werden. Fragt im Zweifel nach. Wer, wo und warum kontrolliert werden darf, ist in den Landesgesetzen geregelt. In Thüringen dürfen an sogenannten gefährdeten Orten anlasslos Personenkontrollen und -durchsuchungen erfolgen. Verweigert Ihr eine Kontrolle, dürfen die Cops Euch durchsuchen und in vorübergehenden Gewahrsam nehmen.

Ihr müsst folgende Daten angeben:

Vollständigen Namen
Adresse
Geburtsdatum & -ort
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Berufssituation (arbeitslos, Angestellter, selbstständig)

Auch wenn die Cops weiterfragen – mehr müsst und solltet Ihr von Euch nicht preisgeben. Wenn Ihr etwas unterschreiben sollt, verweigert es.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Innerhalb einer ED-Behandlung können Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke, Fotos und Videos von Gesicht, Gesamterscheinung und von verschiedenen körperlichen Merkmalen (z. B. Tätowierungen oder Narben) gemacht werden. Wenn Ihr Euch ausziehen sollt, könnt Ihr fordern, dass nur Beamt*innen Eures jeweiligen Geschlechts dabei sind. Nicht zu einer ED-Behandlung gehört die Abgabe Eurer DNA. Hierfür braucht es einen richterlichen Beschluss.

Bei einer ED-Behandlung müsst Ihr nicht mitwirken. Händewaschen, Kleidung ausziehen oder zum Beispiele mitgeführte Gegenstände wie eine Sonnenbrille aufsetzen, könnt Ihr den Beamt*innen überlassen. Leistet dabei allerdings keinen körperlichen Widerstand, dies kann zu einer Anzeige gegen Euch führen.

Eine ED-Behandlung kann von den Cops sowohl im Zuge eines Strafverfahrens sowie als Präventivmaßnahme durchgeführt werden. Lasst Euch den Grund nennen und legt Widerspruch ein.

Auch hier gilt: Keine Aussagen und nichts unterschreiben.

Durchsuchung und Untersuchung

Wenn die Cops Euch durchsuchen wollen, müssen sie dies begründen. Es genügt, wenn sie Grund für die Annahme haben, gefährliche Gegenstände bei Euch vorfinden zu können oder Ihr Euch an einem sogenannten gefährdeten Ort bewegt. Eine Durchsuchung umfasst die Suche nach Gegenständen oder Spuren in der Kleidung und auf der Körperoberfläche. Dies unterscheidet sich von einer Untersuchung, bei der innerhalb des Körpers nach Gegenständen oder Spuren gesucht wird. Hierzu gehört auch eine Untersuchung im Genital- und Analbereich. Eine Untersuchung muss richterlich angeordnet werden!

Bei der Durchsuchung wie auch Untersuchung gilt, dass Ihr das Recht habt, die Maßnahme von Personen Eures Geschlechts durchführen zu lassen.

ORDNUNGSDIENST

Einlasskontrollen gestalten sich sehr unterschiedlich, je nach Standort. Da hier Hausrecht gilt, darf der gastgebende Verein entscheiden, wie die Kontrollen aussehen. Dabei gilt zwar, dass Ihr Euch Kontrollen verwehren könnt, Ihr dann aber im schlimmsten Fall nicht reinkommt. Doch auch hierbei gibt es einige Grenzen:

Ihr dürft von den Ordner*innen abgetastet werden. Dabei darf Euch jedoch nicht an Eure Genitalien, zwischen die Po-Backen oder in den BH gefasst werden. Wenn eine Kontrolle Eure Grenzen überschreitet, sprecht das an und sucht Euch Unterstützung!

Ordner*innen dürfen in Eure Taschen schauen, allerdings nicht reinfassen. Wenn Ihr das nicht möchtet, verwehrt es.

Der Ordnungsdienst ist nicht befugt, Euch anzuweisen, Eure Kleidung vollständig abzulegen!

Wenn Ihr bemerkt, dass eine Person unverhältnismäßig am Stadioneingang kontrolliert wird, solidarisiert Euch und sprecht den Ordnungsdienst darauf an.

zusammengefasst:

· Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

· Lasst euch nicht bequatschen!

Solltet Ihr von der Polizei kontrolliert werden, dann müsst Ihr folgende Angaben machen: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus solltet Ihr keine weiteren Angaben machen. Das heißt, wenn Ihr Euren Ausweis vorzeigt, müsst Ihr keine weiteren Angaben machen, da alle notwendigen Daten auf dem Ausweis zu finden sind. Auch auf scheinbar belanglose Fragen der Polizei solltet Ihr nicht antworten und einfach schweigen. Dies gilt auch, wenn die Polizei Euch in Gewahrsam nimmt und/oder mit Tatvorwürfen konfrontiert. Hierbei ist es eine beliebte Taktik der Polizei, Euch in ein Gespräch zu verwickeln und Euch durch Drohszenarien einzuschüchtern und Infos oder Aussagen zu entlocken. Gerne wird auch versucht, durch Sprüche etc. eine lockere und freundschaftliche Atmosphäre zu schaffen, wo man vielleicht doch etwas sagt, was den Behörden bei ihren Ermittlungen hilfreich sein kann. Macht daher konsequent von Eurer Aussageverweigerung Gebrauch und macht nur die oben genannten Angaben. Alles darüber hinaus besprecht Ihr in Ruhe mit Eurem Anwalt oder Anwältin, denn die Polizei ist weder Freund noch Helfer!

Falls Ihr verdächtigt werdet, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dann müsst Ihr diese Angaben auch den Ordnungsbehörden (Ordnungsamt, ZEVD, Stadtpolizei usw.) gegenüber machen. Auch hier gilt: Macht keine weiteren Angaben und schweigt.

Gegenüber anderen müsst Ihr keinerlei Angaben machen. Dazu zählen z. B. Security, Vereinsordner und Vereinsangestellte.

zusammengefasst:

· BGWH kontaktieren

Im ersten Moment ist der Schreck in manchen Fällen erstmal groß, wenn vielleicht das erste Mal behördliche Post mit negativem Inhalt im eigenen Briefkasten landet.

Wie bei vielen Dingen gilt auch hier: Kurz durchatmen und checken, um welches Dokument es sich handelt, um im nächsten Schritt sinnvoll und zielführend zum eigenen Schutz handeln zu können.

Prinzipiell kann bei solchen Dokumenten in Vorladungen als Beschuldigter, Zeugenvorladungen, Strafbefehle, Anklageschriften sowie Anschreiben von Vereinen und Ordnungsämtern unterschieden werden.

In den meisten Fällen erreicht die Betroffenen eine polizeiliche Vorladung. Dies kann im ersten Moment erstmal Überforderung auslösen, jedoch gibt es hier einen simplen und einfachen Rat, den fast jede*r Strafverteidiger*in gibt: In keinem Fall sollte auf diese Vorladung eine schriftliche oder mündliche Aussage erfolgen. Dazu seid Ihr gegenüber der Polizei auch nicht verpflichtet.

Auch wenn bei vielen Betroffenen ein großer Rechtfertigungsdruck in solch einer Situation vorherrscht, häufig bekommen auch gänzlich Unbetroffene ein solches Schreiben, verbessert ihr  eure Position bei einer unbedarften Aussage gegenüber der Behörde in den geringsten Fällen und lauft darüber hinaus Gefahr euch mit fehlinterpretierten Berichten, die ihr in der Aufregung vielleicht falsch darstellt, selbst zu belasten.

Solltet es im Zuge eines solchen Briefes Stress im elterlichen Haushalt geben, stehen wir gerne aufklärend an eurer Seite.

Eine weitere Form der Befragung ist die staatsanwaltschaftliche bzw. richterliche Vorladung. Hier wird das Ganze schon etwas komplizierter, bei solch einem Dokument seid ihr nämlich verpflichtet zur Befragung zu erscheinen.

Die klare Empfehlung hierbei: Wendet euch in dieser Situation sofort an uns, damit wir euch an eine*n Anwält*in vermitteln können, die*der dann mit euch eine gute Strategie für diesen Fall entwickelt. 

Ähnlich ist der Sachverhalt bei Zeugenvorladungen. Bei rein polizeilichen Vorladungen müsst und solltet ihr nicht erscheinen, richterlich oder staatsanwaltschaftlich ausgestellte Befragungen müssen befolgt werden und sollten gemeinsam mit einem*r Strafverteidigenden geprüft werden.

Ein wichtiges Detail hierbei: Die polizeilichen Behörden dürfen staatsanwaltschaftlich angeordnete Zeugenbefragungen durchführen, denen ihr dann auch folge leisten müsst und die ebenfalls intensiverer Betreuung bedürfen. Diese Vorladungen müssen jedoch klar durch die Polizeibehörde gekennzeichnet sein.

Als weitere behördliche Dokumente müssen in jedem Fall noch der Strafbefehl und die Anklageschrift genannt werden.

Ein Strafbefehl legt meist ein monetäres Strafmaß fest, ohne dass es vorher zu einer gerichtlichen Verhandlung gekommen ist. Dagegen kann ein Einspruch zusammen mit einem*r Anwält*in geprüft und ggf. eingelegt werden. Solltet Ihr ein solches Schreiben erhalten, ist es äußerst sinnvoll uns zu kontaktieren, um eventuell vorher genannte Schritte einleiten zu können.

Definitiv kontaktieren solltet Ihr uns bei einer eingehenden Anklageschrift, welche euch vor ein Gericht beordert. Hier müssen schnellstmöglich die benötigten Maßnahmen zusammen mit einem*r Anwält*in besprochen und eingeleitet werden, um eine bestmögliche Verteidigung eurer Person vor Gericht gewährleisten zu können.

Neben den behördlichen Briefen gibt es ebenfalls Anhörungsbögen von Vereinen bezüglich eventuell zu verhängender Stadionverbote. In diesem Fall solltet Ihr ebenfalls das Gespräch mit uns suchen, damit wir zusammen eine bestmögliche Vermeidung dieser Maßnahme angehen können. 

Generell gilt: Bei jeglichen Unsicherheiten bezüglich der manchmal unübersichtlichen Dokumentenlage solltet Ihr immer das Gespräch mit uns suchen! 

zusammengefasst:

  • Die Stadionverbotsrichtlinien des DFB regeln, dass in jedem Verein ein*e Stadionverbotsbeauftragte*r über die Verhängung, Aufhebung, Verkürzung oder Aussetzung eines Stadionverbotes auf Bewährung entscheidet
  • Eine SV-Kommission steht unserem SV-Beauftragtem beratend zur Seite
  • Vom Anhörungsrecht Betroffener (mündlich oder schriftlich) sollte in der Regel immer Gebrauch gemacht werden
  • Bei drohendem oder bestehendem Stadionverbot immer BGWH kontaktieren

Grundlage für ein SV bilden die sogenannten Stadionverbots-Richtlinien des DFB. Spielraum gibt es für alle Vereine von der ersten bis zur dritten Liga nicht: die Ligalizenz gibt es nur, wenn die Richtlinien anerkannt werden und sich die Vereine an deren Umsetzung binden.

Nicht nur vermeintliche Vorkommnisse während Deines Stadionaufenthaltes können Dir zur Last gelegt werden. Genauso können Vorwürfe auf dem Hin- und Rückweg zu bzw. von einem Fußballspiel gegen Euch erhoben werden und in einem Stadionverbot gipfeln. Zur Aussprache eines SV braucht es weder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, noch eine Anzeige; von einer rechtskräftigen Verurteilung ganz zu schweigen. Vor allem die Polizei bricht mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit (beispielsweise dem Recht auf ein faires Verfahren oder keine Strafe ohne Schuld), wenn sie den Vereinen vermeintliche Vergehen mitteilt und sie auffordert, unmittelbar Stadionverbote gegen Personen zu verhängen. Auf verschiedene skurrile und schlichtweg ungerechte Fälle werden wir auf unserer Website an der einen oder anderen Stelle zukünftig immer wieder verweisen (müssen).

Stadionverbote können örtlich oder bundesweit für die Dauer von mindestens einer Woche bis zu 36 Monate bzw. in „besonders schwerem, wiederholtem“ Fall sogar bis zu 60 Monate verhängt werden.

In der Regel hat jeder Verein eine*n Stadionverbotsbeauftragte*n. Diese*r, in unserem Fall Michael Russ, wird in die ehrenamtliche Rolle berufen und in seinen Entscheidungen von einer SV-Kommission beraten. Vor oder nach einer Entscheidung über die Verhängung eines Stadionverbotes steht den Betroffenen immer das Recht auf eine Anhörung zu. Sie kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Kommission tritt außerdem auch bei Entscheidungen über die Aufhebung, Verkürzung oder Aussetzung eines Stadionverbotes auf Bewährung zusammen. Grundsätzlich können und sollten Betroffene von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen. In jedem Fall ist es immer sinnvoll, möglichst unmittelbar nach Kenntnisnahme eines laufenden SV-Verfahrens gegen Euch mit der BGWH in Kontakt zu treten.

Ohne abschließend in eine ausschweifende Kritik zu Theorie und Praxis von Stadionverboten zu verfallen (umfangreiche Informationen dazu findet ihr u.a. hier: http://www.profans.de/stadionverbot) sei noch kurz gesagt: Das von Befürworter*innen der Richtlinien stets angeführte Argument der Prävention ist im Sinne einer gemeinwesenorientierten, fanfreundlichen Fußballkultur widersprüchlich und absurd – Ausschluss kann höchstens letztes (!) Mittel nach einer Reihe vieler einzelfallspezifischer, inklusiver und durchaus kreativer Ansätze zur Prävention sein. Nachhaltige Prävention erfolgt über eine Einbindung und Beteiligung von Fans – Ausgrenzung erzeugt eher entgegengesetzte Effekte.

 

zusammengefasst:

· Personenbezogene Daten, die von der Polizei erfasst wurden, werden gespeichert

· Fragt diese Daten regelmäßig ab & beantragt ggf. ihre Löschung

· Mustervorlagen für die jeweilige Datenabfrage haben wir euch hier vorbereitet

Am Flughafen dauert Eure Kontrolle meist länger? Eine allgemeine Verkehrskontrolle endet stets mit einem Drogentest? Die eben noch entspannte Polizistin ruft nachdem ihr euren Ausweis ausgehändigt habt nach Verstärkung und murmelt etwas von Gewalttäter Sport?

Die Polizei und andere staatliche Sicherheitsbehörden speichern etwa Personenüberprüfungen, Anzeigen, Verhaftungen, Protokolle, Fotos, soziale Verbindungen, Gesundheitsdaten, Bewegungsprofile, DNA und Fingerabdrücke in diversen Datenbanken. Von einer Speicherung sind nicht nur Personen, die für eine Straftat verurteilt wurden betroffen, sondern auch Zeugen, Begleitpersonen, Verdächtige, Opfer und Vermisste. Dabei müssen sie jedoch den Datenschutz bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten beachten. Sind die Voraussetzungen für die Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr gegeben, müssen die Daten gelöscht werden. Gemäß Datenschutz ist die Polizei zur Auskunft gegenüber Betroffenen verpflichtet, wenn diese einen entsprechenden Antrag stellen und keine wichtigen Gründe der Erteilung der Auskunft entgegenstehen. Auf Eure Anfrage müssen euch Angaben über die im Einzelnen gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Herkunft, die Empfänger*innen der Daten und der Zweck der Speicherung mitgeteilt werden. Ihr könnt diese Daten gemeinsam mit uns prüfen und gegebenenfalls eine Löschung beantragen. In unserem Download-Bereich haben wir euch die wichtigsten Mustervorlagen für Datenabfragen zusammengestellt. Wenn ihr auch bei weiteren Behörden anfragen wollt könnt ihr euch auf http://www.datenschmutz.de/ die passenden Dokumente erstellen lassen.

Die uns am relevantesten erscheinenden Datenbanken sind:

  • Datei Gewalttäter Sport
  • Bundeskriminalamt
  • Bundespolizei
  • Zentrales Verfahrensregister
  • Schengen-Informationssystem (SIS), Europol, Prüm
  • Landeskriminalamt Thüringen

Mustervorlagen für die jeweilige Datenabfrage haben wir Euch im Downloadbereich vorbereitet.

Den Auskunftsersuchen müsst ihr eine Ausweiskopie beilegen!

zusammengefasst:

· Wann? z.B. bei Festnahmen, Übergriffen von der Polizei, Anquatschversuchen, Hausdurchsuchungen

· Wie? Möglichst detailreich aber ohne dich/andere zu belasten

· Die Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll findest du hier

Ein Gedächtnisprotokoll ist eine schriftliche Gedankenstütze, bei dem Du festhältst, was bei staatlichen bzw. polizeilichen Maßnahmen geschehen ist. Mögliche Situation in denen das Schreiben eines Gedächtnisprotokolls sinnvoll ist sind beispielsweise Festnahmen, Übergriffe von der Polizei mit und ohne Verletzungen, Anquatschversuche und Hausdurchsuchungen. Aber auch, wenn du der Meinung bist, in einer bestimmten Situation von den Ereignissen überfahren zu werden, kann ein Gedächtnisprotokoll sinnvoll sein, um dich ggf. nachträglich dagegen zur Wehr zu setzen.

Ein Gedächtnisprotokoll ermöglicht dir, dich zu einem späteren Zeitpunkt an das Erlebte erinnern zu können. Dies ist erforderlich wenn Ermittlungsverfahren dir gegenüber eingeleitet werden oder es darum geht eine polizeiliche Maßnahme als rechtswidrig und damit möglicherweise belastbare Erkenntnisse als ungültig zu erklären. Ein gut formuliertes Gedächtnisprotokoll kann dich oder andere Fans entlasten und Polizeigewalt bzw. gesetzliche Fehltritte der Polizei dokumentieren.

Oft erreicht dich ein Brief der Polizei erst Wochen oder auch Monate nach einer Aktion. Eine Einordnung der Vorwürfe funktioniert ohne Frage besser, wenn die Fakten nicht allzu verschwommen und möglichst ohne Lücken griffbereit sind. Um sicherzustellen, dass die Erinnerungen noch frisch sind, ist es dabei sinnvoll, das Gedächtnisprotokoll innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall zu verfassen.

Beim Schreiben immer daran denken:

Ein Gedächtnisprotokoll sollte weder dich noch andere belasten. Es dient dir als Gedankenstütze, also schreibe gerne kleine Details und Beobachtungen die für dich wichtig sind auf. Je genauer das Protokoll formuliert ist, desto besser kann später auf mögliche Anklagepunkte reagiert werden. Bitte schildere so detailliert wie möglich den Geschehensablauf, verzichte aber auf die Nennung von Namen. Denk immer daran, dass ein solches Protokoll zum Beispiel im Zuge einer Hausdurchsuchung in die falschen Hände geraten kann.

Die Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll findest Du hier.

zusammengefasst:

· im Führungszeugnis werden Verurteilungen ab 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe vermerkt, sofern keine anderen Eintragungen vorliegen

· im erweiterten Führungszeugnis werden darüber hinaus alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen gelistet

In bestimmten Berufsgruppen, etwa im sozial-pädagogischen Bereich, ist es Usus, dass man vor der Anstellung bei seinem (neuen) Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorlegen muss. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in welchem unter Umständen bisherige Verurteilungen vermerkt sein können. Wann Verurteilungen vermerkt werden, wann Eintragungen getilgt werden und wie sich die verschiedenen Führungszeugnisse voneinander unterscheiden, soll hier kurz beleuchtet werden.

 

Welchen Inhalt hat ein Führungszeugnis?: Im Führungszeugnis werden grundsätzlich alle gerichtlichen Verurteilungen gelistet, wobei es einige Ausnahmen gibt. Die wichtigste ist, dass Verurteilungen von bis zu 90 Tagessätzen bzw. unter 3 Monaten Freiheitsstrafe nicht im Zeugnis erscheinen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass bisher keine weiteren Strafen im Bundeszentralregister vermerkt sind.

 

Ein Beispiel: Klaus erhält wegen Vermummung im Zuge einer Fußballveranstaltung einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen, akzeptiert diesen und zahlt die Strafe. Da er außerdem bisher keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat, erscheint das Vergehen der Vermummung nicht im Führungszeugnis. Sollte Klaus aber bereits eine Verurteilung auf dem Kerbholz haben, die noch nicht aus dem Bundeszentralregister gelöscht ist (die Löschfrist beträgt zwischen 5 und 20 Jahren und ist abhängig von der Art der Tat und der Schwere der Tat), wird auch der Strafbefehl von 30 Tagessätzen im Führungszeugnis vermerkt. Möchte sich Klaus nun bewerben, könnte ihm sein Führungszeugnis die Jobsuche erschweren. Ein Kündigungsgrund ist ein Eintrag im Führungszeugnis allerdings erst, wenn sich aus der Verurteilung ergibt, dass Klaus für den Job ungeeignet ist.

 

Die Möglichkeit der Tilgung: Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und Klaus hat einen Führungszeugniseintrag. Wann wird dieser wieder getilgt und somit aus dem Bundeszentralregister und damit auch aus dem Führungszeugnis gestrichen? Geldstrafen und Freiheitsstrafen unter 3 Monaten werden nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht, die meisten anderen Strafen nach 5 Jahren und wenige Ausnahmen (bspw. bestimmte Sexualdelikte) nach 10 Jahren. Die Frist beginnt mit Beendigung der letzten Freiheitsstrafe bzw. Begleichung der Geldstrafe. Voraussetzung für die Tilgung ist, dass keine Eintragungen dazu kommen, sonst beginnt die Tilgungsfrist wieder von vorn.

 

Was ist sonst noch wichtig?: Die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt nur an den/die Antragssteller*in (Ausnahme: behördliches Führungszeugnis), du kannst es dir also erst einmal anschauen, bevor es dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Zur Länge der Gültigkeit gibt es keine rechtliche Regelung, die meisten Arbeitgeber akzeptieren aber im Falle einer neuen Bewerbung nur ein maximal 3 Monate altes Führungszeugnis.

 

Das Erweitertes Führungszeugnis: Das Erweiterte Führungszeugnis wird häufig in der Kinder- und Jugendarbeit verlangt. Der Unterschied zum normalen Führungszeugnis besteht darin, dass es bestimmte Verurteilungen beinhalten kann, die bereits aus dem normalen Führungszeugnis getilgt wurden, bzw. gar nicht in diesem gelistet sind. Das betrifft alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen, z.B. die Verbreitung pornographischer Schriften, sexuelle Nötigung, exhibitionistische Handlungen etc. Um ein Erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, benötigt ihr einen Antrag von eurem Arbeitgeber, eurem Sportverein oder anderen Organisationen, die ein Erweitertes Führungszeugnis von euch verlangen können.

 

Exkurs strafrechtliche Erklärung: Manche Arbeitgeber verlangen vor Vertragsunterschrift eine Straf- und berufsrechtliche Erklärung, in welcher der/die zukünftige Mitarbeiter*in versichert, dass gegen ihn/sie aktuell kein Strafverfahren, kein Verdacht einer Straftat, kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und/oder kein berufsrechtliches Verfahren anhängig ist, das Teil des Führungszeugnisses werden könnte. Solche generellen Erklärungen vonseiten des/der Arbeitnehmenden zu verlangen, ist unzulässig. Der Arbeitgeber darf höchstens nach Vorstrafen fragen, die für den Beruf relevant sind. Fragen nach laufenden Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren sind nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt. Denn ein laufendes Verfahren muss nicht unbedingt eine Verurteilung nach sich ziehen, sondern kann auch einen Freispruch zur Folge haben. Fragen nach vergangenen Ermittlungsverfahren sind nicht zulässig.

Sollte, um auf unser Beispiel zurückzukommen, gegen Klaus ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein und er soll für seinen neuen Job eine oben genannte generelle Erklärung abgeben, so muss er dies nicht tun, da bereits die Frage nach anhängigen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren rechtswidrig ist.

 

Ihr seht, dass für das Führungszeugnis viele Regeln und Ausnahmen bestehen. Solltet ihr euch unsicher sein, ob in eurem Führungszeugnis ein Eintrag vorliegt, ist die einfachste Möglichkeit, eines zu beantragen und selbst nachzuschauen. Im Zweifelsfall hilft anwaltlicher Beistand oder eure Fanhilfe.

 

Stand: Februar 2022

zusammengefasst:

· Unterscheidung zwischen Verflogungsverjährung (nach der vorgeworfenen Tat) und Vollstreckungsverjährung (ab rechtskräftigem Urteil/Entscheidung)

· wenn Ihr es in Eurem speziellen Fall genau wissen wollt: Rücksprache mit BGWH und Eurer*m Anwält*in

Sprechen wir von Verjährungsvorschriften im Strafgesetzbuch (StGB), so ist zunächst zu unterscheiden zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung.

Die Vollstreckungsverjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, also nachdem das Verfahren beendet ist und gegen das Urteil nicht weiter vorgegangen werden kann. Die Länge der Frist orientiert sich an der ausgesprochenen Strafe. In bestimmten Fällen ruht die Verjährung, d.h. der weitere Ablauf der Frist ist gehemmt. Fällt der Grund, wegen dem die Frist ruht, weg, so läuft die Frist normal weiter. Außerdem kann in bestimmten Fällen die Frist einmalig um die Hälfte verlängert werden.

Die Verfolgungsverjährung beginnt hingegen, wenn die Tat beendet ist. Die Verjährungsfrist der Verfolgungsverjährung orientiert sich am Höchstmaß der angedrohten Strafe der Tat. Strafschärfungen oder Milderungen bleiben dabei außer Acht. Die Abgrenzung zu eigenen Tatbeständen kann dabei im Einzelfall aber schwierig sein! Bei tateinheitlicher Begehung mehrerer Delikte läuft die Verjährungsfrist für jedes Delikt gesondert. Auch bei der Verfolgungsverjährung kann die Verjährungsfrist in bestimmten Fällen ruhen. Daneben kann die Verjährungsfrist durch bestimmte Prozesshandlungen unterbrochen werden. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist von neuem.

Nach dem Ablauf einer bestimmten Zeit tritt die „absolute Verjährung“ ein. Die Tat kann dann nicht mehr verfolgt werden. Der Zeitpunkt tritt ein, wenn seit dem Verjährungsbeginn das doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens aber 3 Jahre verstrichen sind. Der Zeitraum wird um die Zeit, in der die Verjährung geruht hat, verlängert.

Wir wollen kurz anhand eines Beispiels des besonders schweren Falls des Diebstahls erläutern, was es mit diesem ganzen juristischen Blabla konkret auf sich hat.

Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren bestraft. Bei der Bestimmung der Verfolgungsverjährung sind Strafschärfungen nicht zu beachten. Nun wird der genannte Diebstahl rechtskräftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Verjährungsfrist der Verfolgungsverjährung beträgt somit gemäß §78 StGB fünf Jahre. Die absolute Verjährung tritt damit frühstens 10 Jahre nach Verjährungsbeginn ein.

Handelt es sich aber nicht um einen besonders schweren Fall des Diebstahls, sondern einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, sieht die Frist schon wieder anders aus. Denn der Wohnungseinbruchsdiebstahl ist ein eigenes Delikt, der Strafrahmen beträgt hier zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe. Somit beträgt die Verjährungsfrist der Verfolgungsverjährung 10 Jahre. Die absolute Verjährung tritt somit frühstens 20 Jahre nach Verjährungseintritt ein.

Angesichts unzähliger Besonderheiten und Feinheiten solltet ihr in Verjährungsfragen Rücksprachen mit der BGWH oder einer Anwältin oder einem Anwalt eures Vertrauens halten.

zusammengefasst:

· Prozesskostenhilfe kann im im Zivil- und Verwaltungsrecht gewährt werden

· Es gibt keine Prozesskostenhilfe im Strafrecht

· Im Strafrecht ist ein*e Pflichtverteidiger*in möglich

· Die Blau-Gelb-Weiße Hilfe ist Eure Solidaritätsstruktur, die auch im Strafverfahren unterstützt!

Steht ein gerichtliches Verfahren an, wird unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt. Die Prozesskostenhilfe betrifft dabei aber nur Verfahren im Zivil- oder Verwaltungsrecht. Zivilverfahren sind Klagen zwischen Bürger*innen, Verwaltungsverfahren hingegen sind Klagen gegen Behörden. In Strafverfahren gibt es in keine Prozesskostenhilfe.

 

Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass die antragstellende Person nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung zu stemmen und eine Klage (oder die Verteidigung gegen eine Klage) hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Die erste Voraussetzung erfolgt über eine Bedürftigkeitsprüfung. Dabei müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse der antragsstellenden Person umfangreich dargelegt werden. Die zweite Voraussetzung prüft das Gericht, zum Beispiel, indem ein Klageentwurf gemeinsam mit dem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe eingereicht wird.

 

Wird Prozesskostenhilfe gewährt, so übernimmt der Staat zunächst die Anwaltskosten der antragsstellenden Person sowie die Gerichtskosten. Die gegnerischen Anwaltskosten und Auslagen, die im Fall einer Niederlage unter Umständen zu zahlen sind, sind von der Prozesskostenhilfe nicht gedeckt.

 

Im Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe bestimmt das Gericht die Höhe der Raten, die monatlich an das Gericht zu zahlen sind. Wenn die zu bestimmende Monatsrate weniger als 10,00 EUR betragen würde, sieht das Gericht von der Festsetzung von Raten ab. In diesen Fällen muss nichts gezahlt werden. Maximal sind 48 Monatsraten zu leisten.
In der Zeit nach Beendigung des Verfahrens, in welcher die Raten zu zahlen sind oder zu zahlen wären, ist das Gericht unaufgefordert über Änderungen der Adresse und Verbesserungen des Einkommens von mehr als 100,00 EUR zu informieren.

 

In Strafverfahren gibt es anstatt der Möglichkeit der Prozesskostenhilfe bestimmte Fälle, in denen ein*e Pflichtverteidiger*in beigeordnet wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn dem/der Angeklagten eine Tat vorgeworfen wird, die mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, über die Untersuchungshaft entschieden wird oder die Sach- und Rechtslage schwierig ist. Ob ein*e Pflichtverteidiger*in beigeordnet wird, entscheidet das Gericht. Vor einer Beiordnung ist dem/der Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, eine*n Verteidiger*in des Vertrauens zu benennen, der/die beigeordnet werden soll.

 

Da in Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, keine Prozesskostenhilfe in Strafsachen gewährt wird, kann eine professionelle Verteidigung insbesondere gegen Bagatellvorwürfe und kleinere Straftaten schnell zu einer Frage des Geldbeutels werden. Deshalb wollen wir Strukturen schaffen, in denen wir uns gegenseitig die Hilfe geben können, die wir brauchen:

KOMM IN DIE BLAU-GELB-WEISSE-HILFE

Stand: Februar 2022