Stellungnahme zu den DNA-Entnahmen durch die Kripo

Seit geraumer Zeit werden gegen Zeiss-Fans Beschlüsse zur DNA-Entnahme mit der Gießkanne ausgestellt. Diese Beschlüsse sind ein gravierender Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. In Zeiten von massiver Datensammlung fügen sie sich nahtlos in ein Gesamtbild breiter angelegter und verstärkter Repression ein. Dabei ist es völlig unverständlich, auf welcher Ermittlungsgrundlage einige Betroffene zur DNA-Abgabe aufgefordert werden. Offenbar wird wahllos in die Indizienkiste gegriffen, um mal mehr oder eben (eher) weniger sinnig Hinz und Kunz der hiesigen Fußballszene mit einem Beschluss zur DNA-Entnahme konfrontieren zu können.

Besonders absurd ist in diesem Szenario, dass die Betroffenen nicht standardmäßig für die Entnahmen einer DNA-Probe geladen werden, sondern an ihrem Wohn- oder Arbeitsort abgefangen oder sogar auf der Straße abgeführt werden. Es wäre ausreichend und auch als behördliches Standardprozedere anzusehen, die Beschuldigten mittels Termins zur DNA-Entnahme zu laden. Eine eventuelle Fluchtgefahr kann hier definitiv ausgeschlossen werden, wo doch Betroffene jedes Wochenende bei Fußballspielen des FC Carl Zeiss Jena für die Polizei sichtbar in Erscheinung treten. Auch können DNA-Sequenzen bekanntermaßen weder verschleiert, noch verändert werden. Umso unverständlicher ist es daher, dass Fans auf Arbeit oder daheim filmreif abgeführt werden, um angeblich drängende Beschlüsse durchzusetzen. In vielen dieser Fälle sind die Beschlüsse tatsächlich schon monatealt gewesen. Die Betroffenen werden somit also sowohl beruflich als auch privat diffamiert, inklusive des Ausplauderns von Tatvorwürfen durch die Beamt:innen.

Dieser zweifelhaften Praxis gegenüber stehen zwei feste Grundpfeiler europäischer Rechtsphilosophie:

  1. Die Unschuldsvermutung. Jede:r Beschuldigte muss bis zum Urteil des Richters als unschuldig angesehen werden. Dies sollte sich dem rechtstaatlichen Anstand folgend auch auf das Ermittlungsvorgehen im Umfeld der betroffenen Personen beziehen.
  2. Der Datenschutz. Solange ein Urteil nicht für ein eventuell relevantes Führungszeugnis eine Rolle spielt, gehen den Arbeitgeber die eigene Strafakte oder eventuell laufende Ermittlungsverfahren nichts an. Bereits 2020 hat das ArbG Bonn entschieden, dass Vorstrafen und laufende Gerichtsverfahren, welche für die Tätigkeit keine Rolle spielen, keine Relevanz für einen Arbeitgeber haben.

Weiterhin rätselhaft bleibt, wieso im Angesicht chronisch klammer staatlicher Haushaltskassen, mehrere Polizeikräfte teilweise auch sonntags mobilisiert werden, um Betroffene aus dem privaten Umfeld oder von der Arbeit abzuholen. Im Vergleich zu einer ordnungsgemäßen Ladung der Betroffenen zur DNA-Abnahme muss dieses schikanöse Vorgehen auch als Verschwendung öffentlicher Gelder angeprangert werden. Eventuell schauen sich zuständige politische Akteure diesen Kostenapparat in Zukunft etwas genauer an, bevor der Rotstift zu Lasten von sozial schwächer gestellten Menschen, Kulturschaffenden oder Familien angesetzt wird.

Schlussendlich fordern wir die Jenaer SKB’s und zuständige Kripo auf, sich an die ihrer Arbeit zugrunde liegenden Rechtsvorschriften und das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu halten und ihre Ermittlungen in einem angemessenen Rahmen zu gestalten. Weiterhin fordern wir das zuständige Ermittlungsgericht auf, nicht alles zu unterschreiben, was auf dem Schreibtisch landet. Vor der Unterschrift sollten die Ermittlungsergebnisse genau geprüft werden, um keine Beschlüsse mit weitreichenden beruflichen und persönlichen Konsequenzen für betroffene Fans zu legitimieren.

Allen Betroffenen und Anhängern des FCC geben wir mit, sich von dieser Vorgehensweise nicht einschüchtern zu lassen und sich im Falle der Betroffenheit bei uns zu melden, um eventuell auftretende Probleme aus dem Weg räumen zu können.

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